+Artikel 87 Eigenmittel

Artikel 87 Eigenmittel

Artikel 87

Eigenmittel

Die Eigenmittel umfassen die Summe aus Basiseigenmitteln im Sinne von Artikel 88 und ergänzenden Eigenmitteln im Sinne von Artikel 89.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung