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+Artikel 161 Liquidation von Rückversicherungsnehmen |
Artikel 161 Liquidation von RückversicherungsnehmenArtikel 161 Liquidation von Rückversicherungsnehmen Bei der Liquidation eines Rückversicherungsunternehmens sind die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Rahmen der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit geschlossen wurden, auf die gleiche Weise zu erfüllen wie die sich aus den anderen Rückversicherungsverträgen dieses Unternehmens ergebenden Verpflichtungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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