+Artikel 52 7
|
Artikel 52 7
(7) Die Behörde, die Selbstverwaltungseinrichtungen überwacht, veröffentlicht einen Jahresbericht, der folgende Informationen enthält:
|
a)
|
die Anzahl und Art der von jeder Selbstverwaltungseinrichtung festgestellten Verstöße und die gegen Verpflichtete verhängten bzw. angewandten Geldbußen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen oder Sanktionen;
|
|
b)
|
die Anzahl der verdächtigen Transaktionen, die der zentralen Meldestelle von den der Aufsicht der einzelnen Selbstverwaltungseinrichtungen unterliegenden Verpflichteten gemeldet wurden, unabhängig davon, ob sie der zentralen Meldestelle gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 direkt oder von den einzelnen Selbstverwaltungseinrichtungen gemäß Artikel 70 Absatz 1 der genannten Verordnung übermittelt wurden;
|
|
c)
|
die Anzahl und Beschreibung der verhängten Geldbußen und Zwangsgelder oder der angewandten verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die nach Abschnitt 4 des vorliegenden Kapitels von den einzelnen Selbstverwaltungseinrichtungen ergriffen wurden, um zu gewährleisten, dass die Verpflichteten die Verordnung (EU) 2024/1624 erfüllen, auf die in Artikel 55 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie Bezug genommen wird;
|
|
d)
|
die Anzahl und Beschreibung der Maßnahmen, die von der Behörde, die Selbstverwaltungseinrichtungen überwacht, nach diesem Artikel ergriffen wurden, und die Anzahl der Weisungen, die den Selbstverwaltungseinrichtungen erteilt wurden.
|
Der in Unterabsatz 1 genannte Bericht wird auf der Website der Behörde, die Selbstverwaltungseinrichtungen überwacht, veröffentlicht und der Kommission und der AMLA übermittelt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|