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+Artikel 15 b) |
Artikel 15 b)Informationsaustausch für strategische Zwecke innerhalb der Grenzen, die im geltenden Unionsrecht und im geltenden nationalen Recht festgelegt sind; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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