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Artikel 16 4(4) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten tauschen mit der Kommission und anderen zuständigen Behörden häufig und regelmäßig Informationen über Praxisfragen aus, insbesondere zu gängigen Umgehungsformen etwa Strukturen, die zur Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums und der Kontrolle von Vermögenswerten eingesetzt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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