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+Artikel 44 Inkrafttreten |
Artikel 44 InkrafttretenArtikel 44 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. Juni 2016. Artikel 16 Absatz 6 gilt jedoch ab dem 17. Juni 2017. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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