+Artikel 11 7

Artikel 11 7

(7)   Die Versicherungspolice nach Absatz 2 Buchstabe b erstreckt sich, ohne darauf beschränkt zu sein, auf

a)

das Risiko des Verlusts von Dokumenten;

b)

das Risiko von Fehldarstellungen oder irreführenden Aussagen;

c)

das Risiko von Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen, aufgrund deren gegen Folgendes verstoßen wird:

i)

gesetzliche oder regulatorische Pflichten;

ii)

die Pflicht, den Kunden gegenüber Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen;

iii)

die Pflicht zur vertraulichen Behandlung;

d)

das Risiko, dass keine angemessenen Verfahren zur Prävention von Interessenkonflikten geschaffen, umgesetzt und beibehalten werden;

e)

das Risiko von Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung, durch Systemausfälle oder durch das Prozessmanagement verursacht werden;

f)

soweit für das Geschäftsmodell zutreffend: das Risiko grober Fahrlässigkeit bei der Bewertung von Vermögenswerten oder bei der Preisfestsetzung und Bewertung von Krediten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung