+Artikel 11 7
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Artikel 11 7
(7) Die Versicherungspolice nach Absatz 2 Buchstabe b erstreckt sich, ohne darauf beschränkt zu sein, auf
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a)
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das Risiko des Verlusts von Dokumenten;
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b)
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das Risiko von Fehldarstellungen oder irreführenden Aussagen;
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c)
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das Risiko von Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen, aufgrund deren gegen Folgendes verstoßen wird:
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i)
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gesetzliche oder regulatorische Pflichten;
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ii)
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die Pflicht, den Kunden gegenüber Sachkenntnis und Sorgfalt walten zu lassen;
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iii)
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die Pflicht zur vertraulichen Behandlung;
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d)
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das Risiko, dass keine angemessenen Verfahren zur Prävention von Interessenkonflikten geschaffen, umgesetzt und beibehalten werden;
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e)
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das Risiko von Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung, durch Systemausfälle oder durch das Prozessmanagement verursacht werden;
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f)
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soweit für das Geschäftsmodell zutreffend: das Risiko grober Fahrlässigkeit bei der Bewertung von Vermögenswerten oder bei der Preisfestsetzung und Bewertung von Krediten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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