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+Artikel 31 Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten Befugnisse |
Artikel 31 Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten BefugnisseArtikel 31 Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten Befugnisse Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 32, 33 und 34 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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