+Artikel 1 (2)

Artikel 1 (2)

Diese Richtlinie legt Anforderungen in den folgenden Bereichen fest:

a) 

Bedingungen für die Zulassung und Tätigkeit von Wertpapierfirmen,

b) 

Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Ausübung von Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen durch die Errichtung einer Zweigniederlassung,

c) 

Zulassung und Betrieb geregelter Märkte, und

▼M6 —————

▼B

e) 

Überwachung, Zusammenarbeit und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 06.06.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0065
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE