|
+Artikel 1 (2) |
Artikel 1 (2)Diese Richtlinie legt Anforderungen in den folgenden Bereichen fest:
a)
Bedingungen für die Zulassung und Tätigkeit von Wertpapierfirmen,
b)
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Ausübung von Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen durch die Errichtung einer Zweigniederlassung,
c)
Zulassung und Betrieb geregelter Märkte, und ▼M6 —————
e)
Überwachung, Zusammenarbeit und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden. 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
|