+(Critical) Service Level Management

(Critical) Service Level Management

Ensure the contract with ICT third-party service provider delivering critical or important services encompasses comprehensive service level descriptions, including updates and detailed reporting (both quantitative and qualitative). Evaluate the service provider's compliance with performance and quality standards by reviewing reports on activities and services, incident reports, security and business continuity measures, and testing. Assess performance using key performance indicators, key control indicators, audits, self-certifications, and independent reviews. Receive relevant information from the service provider regarding their activities and services and ensure timely notification and response to incidents. Conduct independent reviews and compliance audits with legal and regulatory requirements and policies. Specify notification periods for any material changes that may impact the entity or agreed service levels.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung
EULAW Artikel 26 (4)
Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sich die Einbindung eines IKT-Drittdienstleisters in einen TLPT gemäß Absatz 3 nachteilig auf die Qualität oder die Sicherheit von Dienstleistungen des IKT-Drittdienstleisters an Kunden, bei denen es sich um nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Unternehmen handelt, oder auf die Vertraulichkeit in Bezug auf die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Daten auswirkt, können das Finanzunternehmen und der IKT-Drittdienstleister unbeschadet Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2 schriftlich vereinbaren, dass der IKT-Drittdienstleister unmittelbar vertragliche Vereinbarungen mit einem externen Tester schließt, um unter der Leitung eines benannten Finanzunternehmens einen gebündelten TLPT durchzuführen, an dem mehrere Finanzunternehmen beteiligt sind (gebündelter Test), für die der IKT-Drittdienstleister IKT-Dienstleistungen erbringt.

Diese gebündelten Tests erstrecken sich auf das relevante Spektrum von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von den Finanzunternehmen per Vertrag an die jeweiligen IKT-Drittdienstleister vergeben wurden. Die gebündelten Tests gelten als TLPT, die von den an den gebündelten Tests beteiligten Finanzunternehmen durchgeführt werden.

Die Zahl der Finanzunternehmen, die sich an den gebündelten Tests beteiligen, wird unter Berücksichtigung der Komplexität und der Art der betreffenden Dienstleistungen angemessen austariert.

EULAW Artikel 30 (3)

Die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen umfassen zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Elementen mindestens Folgendes:

a) 

vollständige Beschreibungen der Dienstleistungsgüte, einschließlich Aktualisierungen und Überarbeitungen, mit präzisen quantitativen und qualitativen Leistungszielen innerhalb der vereinbarten Dienstleistungsgüte, um dem Finanzunternehmen eine wirksame Überwachung von IKT-Dienstleistungen und das unverzügliche Ergreifen angemessener Korrekturmaßnahmen zu ermöglichen, wenn eine vereinbarte Dienstleistungsgüte nicht erreicht wird;

b) 

Kündigungsfristen und Berichtspflichten des IKT-Drittdienstleisters gegenüber dem Finanzunternehmen, einschließlich der Meldung aller Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Fähigkeit des IKT-Drittdienstleisters, IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen gemäß den vereinbarten Leistungsniveaus wirksam bereitzustellen, auswirken könnten;

c) 

Anforderungen an den IKT-Drittdienstleister, Notfallpläne zu implementieren und zu testen und über Maßnahmen, Tools und Leit- und Richtlinien für IKT-Sicherheit zu verfügen, die ein angemessenes Maß an Sicherheit für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Finanzunternehmen im Einklang mit seinem Rechtsrahmen bieten;

d) 

die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters, sich an den in den Artikeln 26 und 27 genannten TLPT des Finanzunternehmens zu beteiligen und uneingeschränkt daran mitzuwirken;

e) 

das Recht, die Leistung des IKT-Drittdienstleisters fortlaufend zu überwachen, wozu Folgendes gehört:

i) 

uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens oder eines beauftragten Dritten und der zuständigen Behörde sowie das Recht auf Anfertigung von Kopien einschlägiger Unterlagen vor Ort, wenn ihnen für die Geschäftstätigkeit des IKT-Drittdienstleisters entscheidende Bedeutung zukommt, wobei die tatsächliche Ausübung dieser Rechte nicht durch andere vertragliche Vereinbarungen oder Umsetzungsrichtlinien behindert oder eingeschränkt wird;

ii) 

das Recht, alternative Bestätigungsniveaus zu vereinbaren, wenn die Rechte anderer Kunden betroffen sind;

iii) 

die Verpflichtung des IKT-Drittdienstleisters zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bei Vor-Ort-Inspektionen und Audits, die von den zuständigen Behörden, der federführenden Überwachungsbehörde, dem Finanzunternehmen oder einem beauftragten Dritten durchgeführt werden; und

iv) 

die Verpflichtung, Einzelheiten zu Umfang und Häufigkeit dieser Inspektionen sowie dem dabei zu befolgenden Verfahren mitzuteilen;

f) 

Ausstiegsstrategien, insbesondere die Festlegung eines verbindlichen angemessenen Übergangszeitraums,

i) 

in dem der IKT-Drittdienstleister weiterhin die entsprechenden Funktionen oder IKT-Dienstleistungen bereitstellt, um das Risiko von Störungen im Finanzunternehmen zu verringern oder um dessen geordnete Abwicklung und Umstrukturierung sicherzustellen;

ii) 

der dem Finanzunternehmen ermöglicht, zu einem anderen IKT-Drittdienstleister zu wechseln oder auf interne Lösungen umzustellen, die der Komplexität der erbrachten Dienstleistung entsprechen.

Abweichend von Buchstabe e können der IKT-Drittdienstleister und das Finanzunternehmen, das ein Kleinstunternehmen ist, vereinbaren, dass die Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens auf einen unabhängigen Dritten übertragen werden können, der vom IKT-Drittdienstleister benannt wird, sowie dass das Finanzunternehmen von diesem Dritten jederzeit Informationen und Gewähr in Bezug auf die Leistung des IKT-Drittdienstleisters verlangen kann.

EULAW Artikel 30 (4)
Bei der Aushandlung vertraglicher Vereinbarungen erwägen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von Behörden für bestimmte Dienstleistungen entwickelt wurden.