|
+Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten |
Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen DatenschutzbeauftragtenArtikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Die Organe und Einrichtungen der Union arbeiten auf Anfrage mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|