+ABSCHNITT 1 Allgemeine Pflichten
---+Artikel 26 Verantwortung des Verantwortlichen
------+Artikel 26 (1)
------+Artikel 26 (2)
------+Artikel 26 (3)
---+Artikel 27 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
------+Artikel 27 (1)
------+Artikel 27 (2)
------+Artikel 27 (3)
---+Artikel 28 Gemeinsam Verantwortliche
------+Artikel 28 (1)
------+Artikel 28 (2)
------+Artikel 28 (3)
---+Artikel 29 Auftragsverarbeiter
------+Artikel 29 (1)
------+Artikel 29 (2)
------+Artikel 29 (3)
------+Artikel 29 (4)
------+Artikel 29 (5)
------+Artikel 29 (6)
------+Artikel 29 (7)
------+Artikel 29 (8)
------+Artikel 29 (9)
------+Artikel 29 (10)
---+Artikel 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
---+Artikel 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
------+Artikel 31 (1)
------+Artikel 31 (2)
------+Artikel 31 (3)
------+Artikel 31 (4)
------+Artikel 31 (5)
---+Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

ABSCHNITT 1 Allgemeine Pflichten

ABSCHNITT 1 Allgemeine Pflichten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 26 Verantwortung des Verantwortlichen
Artikel 27 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 28 Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 29 Auftragsverarbeiter
Artikel 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Artikel 30

Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind.

Artikel 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 32

Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Die Organe und Einrichtungen der Union arbeiten auf Anfrage mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung