+Artikel 75 (1)
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Artikel 75 (1)
Sofern in dem auf den übermittelnden Verantwortlichen anwendbaren Unionsrecht besondere Verarbeitungsbedingungen vorgesehen sind, weist der Verantwortliche den Empfänger der operativen personenbezogenen Daten darauf hin, dass diese Bedingungen gelten und einzuhalten sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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