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+Artikel 15 8 |
Artikel 15 8(8) Die EIOPA gibt bis zum 29. Juli 2027 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 heraus, in denen die in Absatz 5 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Maßnahmen und die Umstände, unter denen sie zur Anwendung gelangen können, näher bestimmt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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