+Artikel 77 b)

Artikel 77 b)

dass unabhängige Abwicklungsmaßnahmen gemäß Artikel 78 in Bezug auf eine Unions-Zweigniederlassung eines Drittlandsunternehmens erforderlich sind, um eines oder mehrere der Abwicklungsziele zu erreichen,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung