+ABSCHNITT 1 Berechnung der verwalteten Vermögenswerte
---+Artikel 2 Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte
------+Article 2 1.
------+Article 2 2.
------+Article 2 3.
------+Article 2 4.
------+Article 2 5.
------+Article 2 6.
---+Artikel 3 Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte
---+Artikel 4 Gelegentliche Überschreitung der Schwelle
------+Article 4 1.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
------+Article 4 4.
------+Article 4 5.
---+Artikel 5 Mit der Registrierung vorzulegende Informationen
------+Article 5 1.
------+Article 5 2.
------+Article 5 3.
------+Article 5 4.
------+Article 5 5.

ABSCHNITT 1 Berechnung der verwalteten Vermögenswerte

ABSCHNITT 1 Berechnung der verwalteten Vermögenswerte

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 2 Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte
Artikel 3 Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte

Artikel 3

Laufende Überwachung der verwalteten Vermögenswerte

Für eine laufende Überwachung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte richten die AIFM Verfahren ein, setzen diese um und wenden sie an. Die Überwachung soll einen aktuellen Überblick über die verwalteten Vermögenswerte verschaffen und für jeden AIF die Beobachtung der Zeichnungen und Rücknahmen sowie gegebenenfalls der Kapitalabrufe, Kapitalausschüttungen und des Werts der Anlageobjekte ermöglichen.

Um die Notwendigkeit einer häufigeren Berechnung des Gesamtwerts der verwalteten Vermögenswerte zu bewerten, sind die Nähe dieses Gesamtwerts zu der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU festgelegten Schwelle und die erwarteten Zeichnungen und Rücknahmen zu berücksichtigen.

Artikel 4 Gelegentliche Überschreitung der Schwelle
Artikel 5 Mit der Registrierung vorzulegende Informationen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung