HR-02.03B
Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass eine Geheimhaltungsklausel in die Bedingungen für sämtliches internes und externes Personal aufgenommen wird. Die Geheimhaltungsklausel umfasst sämtliche Informationen, einschließlich anonymisierter und pseudonymisierter Informationen, die das Personal im Rahmen des Cloud-Dienstes erhält oder erzeugt. Ergänzende Informationen Diese Vereinbarungen werden in HR-06 näher geregelt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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