+HR-02.03B

HR-02.03B

Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass eine Geheimhaltungsklausel in die Bedingungen für sämtliches internes und externes Personal aufgenommen wird. Die Geheimhaltungsklausel umfasst sämtliche Informationen, einschließlich anonymisierter und pseudonymisierter Informationen, die das Personal im Rahmen des Cloud-Dienstes erhält oder erzeugt.

Ergänzende Informationen

Diese Vereinbarungen werden in HR-06 näher geregelt.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge