+ANHANG VI

ANHANG VI




ANHANG VI

REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DES BEITRAGS VON BIOMASSE-BRENNSTOFFEN UND DES ENTSPRECHENDEN VERGLEICHSWERTS FÜR FOSSILE BRENNSTOFFE ZUM TREIBHAUSEFFEKT

A.   Typische Werte und Standardwerte für Treibhausgaseinsparungen für Biomasse-Brennstoffe bei Produktion ohne Netto-Co2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen



HOLZSCHNITZEL

Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transport-entfernung

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Wärme

Elektrizität

Wärme

Elektrizität

Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen

1 bis 500 km

93 %

89 %

91 %

87 %

500 bis 2 500 km

89 %

84 %

87 %

81 %

2 500 bis 10 000 km

82 %

73 %

78 %

67 %

Über 10 000 km

67 %

51 %

60 %

41 %

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz)

2 500 bis 10 000 km

77 %

65 %

73 %

60 %

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt)

1 bis 500 km

89 %

83 %

87 %

81 %

500 bis 2 500 km

85 %

78 %

84 %

76 %

2 500 bis 10 000 km

78 %

67 %

74 %

62 %

Über 10 000 km

63 %

45 %

57 %

35 %

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt)

1 bis 500 km

91 %

87 %

90 %

85 %

500 bis 2 500 km

88 %

82 %

86 %

79 %

2 500 bis 10 000 km

80 %

70 %

77 %

65 %

Über 10 000 km

65 %

48 %

59 %

39 %

Holzschnitzel aus Stammholz

1 bis 500 km

93 %

89 %

92 %

88 %

500 bis 2 500 km

90 %

85 %

88 %

82 %

2 500 bis 10 000 km

82 %

73 %

79 %

68 %

Über 10 000 km

67 %

51 %

61 %

42 %

Holzschnitzel aus Industriereststoffen

1 bis 500 km

94 %

92 %

93 %

90 %

500 bis 2 500 km

91 %

87 %

90 %

85 %

2 500 bis 10 000 km

83 %

75 %

80 %

71 %

Über 10 000 km

69 %

54 %

63 %

44 %



HOLZPELLETS (*1)

Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transport-entfernung

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgas-emissionen

Wärme

Elektrizität

Wärme

Elektrizität

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirt-schaftlichen Reststoffen

Fall 1

1 bis 500 km

58 %

37 %

49 %

24 %

500 bis 2 500 km

58 %

37 %

49 %

25 %

2 500 bis 10 000 km

55 %

34 %

47 %

21 %

Über 10 000 km

50 %

26 %

40 %

11 %

Fall 2a

1 bis 500 km

77 %

66 %

72 %

59 %

500 bis 2 500 km

77 %

66 %

72 %

59 %

2 500 bis 10 000 km

75 %

62 %

70 %

55 %

Über 10 000 km

69 %

54 %

63 %

45 %

Fall 3a

1 bis 500 km

92 %

88 %

90 %

85 %

500 bis 2 500 km

92 %

88 %

90 %

86 %

2 500 bis 10 000 km

90 %

85 %

88 %

81 %

Über 10 000 km

84 %

76 %

81 %

72 %

Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Eukalyp-tusholz)

Fall 1

2 500 bis 10 000 km

52 %

28 %

43 %

15 %

Fall 2a

2 500 bis 10 000 km

70 %

56 %

66 %

49 %

Fall 3a

2 500 bis 10 000 km

85 %

78 %

83 %

75 %

Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt)

Fall 1

1 bis 500 km

54 %

32 %

46 %

20 %

500 bis 10 000 km

52 %

29 %

44 %

16 %

Über 10 000 km

47 %

21 %

37 %

7 %

Fall 2a

1 bis 500 km

73 %

60 %

69 %

54 %

500 bis 10 000 km

71 %

57 %

67 %

50 %

Über 10 000 km

66 %

49 %

60 %

41 %

Fall 3a

1 bis 500 km

88 %

82 %

87 %

81 %

500 bis 10 000 km

86 %

79 %

84 %

77 %

Über 10 000 km

80 %

71 %

78 %

67 %

Holzbriketts oder -pellets aus Nieder-wald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt)

Fall 1

1 bis 500 km

56 %

35 %

48 %

23 %

500 bis 10 000 km

54 %

32 %

46 %

20 %

Über 10 000 km

49 %

24 %

40 %

10 %

Fall 2a

1 bis 500 km

76 %

64 %

72 %

58 %

500 bis 10 000 km

74 %

61 %

69 %

54 %

Über 10 000 km

68 %

53 %

63 %

45 %

Fall 3a

1 bis 500 km

91 %

86 %

90 %

85 %

500 bis 10 000 km

89 %

83 %

87 %

81 %

Über 10 000 km

83 %

75 %

81 %

71 %

Stammholz

Fall 1

1 bis 500 km

57 %

37 %

49 %

24 %

500 bis 2 500 km

58 %

37 %

49 %

25 %

2 500 bis 10 000 km

55 %

34 %

47 %

21 %

Über 10 000 km

50 %

26 %

40 %

11 %

Fall 2a

1 bis 500 km

77 %

66 %

73 %

60 %

500 bis 2 500 km

77 %

66 %

73 %

60 %

2 500 bis 10 000 km

75 %

63 %

70 %

56 %

Über 10 000 km

70 %

55 %

64 %

46 %

Fall 3a

1 bis 500 km

92 %

88 %

91 %

86 %

500 bis 2 500 km

92 %

88 %

91 %

87 %

2 500 bis 10 000 km

90 %

85 %

88 %

83 %

Über 10 000 km

84 %

77 %

82 %

73 %

Holzbriketts oder -pellets aus Rest-stoffen der Holzindustrie

Fall 1

1 bis 500 km

75 %

62 %

69 %

55 %

500 bis 2 500 km

75 %

62 %

70 %

55 %

2 500 bis 10 000 km

72 %

59 %

67 %

51 %

Über 10 000 km

67 %

51 %

61 %

42 %

Fall 2a

1 bis 500 km

87 %

80 %

84 %

76 %

500 bis 2 500 km

87 %

80 %

84 %

77 %

2 500 bis 10 000 km

85 %

77 %

82 %

73 %

Über 10 000 km

79 %

69 %

75 %

63 %

Fall 3a

1 bis 500 km

95 %

93 %

94 %

91 %

500 bis 2 500 km

95 %

93 %

94 %

92 %

2 500 bis 10 000 km

93 %

90 %

92 %

88 %

Über 10 000 km

88 %

82 %

85 %

78 %

(*1)   

Fall 1 bezieht sich auf Verfahren, in denen ein Erdgaskessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Die Elektrizität für die Pelletpresse stammt aus dem Stromnetz.

Fall 2a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit vorgetrockneten Schnitzeln betriebener Holzschnitzelkessel genutzt wird, um Prozesswärme zu liefern. Die Elektrizität für die Pelletpresse stammt aus dem Stromnetz.

Fall 3a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit vorgetrockneten Holzschnitzeln betriebener KWK-Kessel genutzt wird, um der Pelletpresse Elektrizität und Wärme zu liefern.



LANDWIRTSCHAFTLICHE OPTIONEN

Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transport-entfernung

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Wärme

Elektrizität

Wärme

Elektrizität

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3 (*1)

1 bis 500 km

95 %

92 %

93 %

90 %

500 bis 2 500 km

89 %

83 %

86 %

80 %

2 500 bis 10 000 km

77 %

66 %

73 %

60 %

Über 10 000 km

57 %

36 %

48 %

23 %

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3 (*2)

1 bis 500 km

95 %

92 %

93 %

90 %

500 bis 2 500 km

93 %

89 %

92 %

87 %

2 500 bis 10 000 km

88 %

82 %

85 %

78 %

Über 10 000 km

78 %

68 %

74 %

61 %

Strohpellets

1 bis 500 km

88 %

82 %

85 %

78 %

500 bis 10 000 km

86 %

79 %

83 %

74 %

Über 10 000 km

80 %

70 %

76 %

64 %

Bagassebriketts

500 bis 10 000 km

93 %

89 %

91 %

87 %

Über 10 000 km

87 %

81 %

85 %

77 %

Palmkern-Extraktionsschrot

Über 10 000 km

20 %

-18 %

11 %

-33 %

Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle)

Über 10 000 km

46 %

20 %

42 %

14 %

(*1)   

Diese Gruppe von Materialien umfasst landwirtschaftliche Reststoffe von geringer Schüttdichte, darunter u. a. Strohballen, Haferspelzen, Reisspelzen und Rohrzuckerbagasseballen (demonstrative Aufzählung).

(*2)   

Die Gruppe von landwirtschaftlichen Reststoffen mit höherer Schüttdichte umfasst Maiskolben, Nussschalen, Sojabohnenschalen und Palmkernschalen (demonstrative Aufzählung).



BIOGAS FÜR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG (*1)

Biogasproduktionssystem

Technologische Optionen

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Gülle (1)

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager (2)

146 %

94 %

Geschlossenes Gärrück-standslager (3)

246 %

240 %

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

136 %

85 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

227 %

219 %

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

142 %

86 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

243 %

235 %

Mais, gesamte Pflanze (4)

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager

36 %

21 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

59 %

53 %

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

34 %

18 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

55 %

47 %

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

28 %

10 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

52 %

43 %

Bioab-fall

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager

47 %

26 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

84 %

78 %

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

43 %

21 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

77 %

68 %

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

38 %

14 %

Geschlossenes Gärrück-standslager

76 %

66 %

(*1)   

Fall 1 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität und Wärme von der KWK-Anlage selbst geliefert werden.

Fall 2 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen, die Prozesswärme jedoch von der KWK-Anlage selbst geliefert wird. In einigen Mitgliedstaaten ist es Betreibern nicht gestattet, Beihilfen für die Bruttoproduktion zu beantragen, sodass eine Zusammensetzung wie in Fall 1 wahrscheinlicher ist.

Fall 3 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen und die Prozesswärme von einem Biogaskessel geliefert wird. Dieser Fall gilt für einige Anlagen, bei denen der KWK-Kessel nicht vor Ort ist und Biogas verkauft (aber nicht zu Biomethan aufbereitet) wird.

(1)   

Die Werte für die Biogasproduktion aus Mist/Gülle schließen negative Emissionen durch Emissionseinsparungen aufgrund der Bewirtschaftung von Frischmist/-gülle ein. Der esca-Wert ist gleich – 45 gCO2eq/MJ für in der anaeroben Zersetzung verwendete(n) Mist/Gülle.

(2)   

Die offene Lagerung von Gärrückständen bringt zusätzliche CH4- und N2O Emissionen mit sich. Der Umfang dieser Emissionen hängt von den Umgebungsbedingungen, Substrattypen und der Zersetzungseffizienz.

(3)   

Bei der geschlossenen Lagerung werden die Gärrückstände aus dem Zersetzungsprozess in einem gasdichten Tank gelagert, und es wird davon ausgegangen, dass das zusätzlich während der Lagerung freigegebene Gas für die Erzeugung zusätzlicher Elektrizität oder zusätzlichen Biomethans aufgefangen wird. Dieses Verfahren schließt keine Treibhausgasemissionen ein.

(4)   

Der Begriff „Mais, gesamte Pflanze“ sollte als Mais ausgelegt werden, der zur Verwendung als Futtermittel geerntet und zur Haltbarmachung siliert wurde.



BIOGAS ZUR ELEKTRIZITÄTSERZEUGUNG — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS

Biogasproduktions-system

Technologische Optionen

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Mist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

72 %

45 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

120 %

114 %

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

67 %

40 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

111 %

103 %

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

65 %

35 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

114 %

106 %

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

60 %

37 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

100 %

94 %

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

57 %

32 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

93 %

85 %

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

53 %

27 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

94 %

85 %

Mist/Gülle — Mais

60 % — 40 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

53 %

32 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

88 %

82 %

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

50 %

28 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

82 %

73 %

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

46 %

22 %

Geschlossenes Gärrückstandslager

81 %

72 %



BIOMETHAN FÜR DEN VERKEHRSSEKTOR (*1)

Biomethan-produktionssystem

Technologische Optionen

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Gülle

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

117 %

72 %

Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

133 %

94 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

190 %

179 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

206 %

202 %

Mais, gesamte Pflanze

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

35 %

17 %

Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

51 %

39 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

52 %

41 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

68 %

63 %

Bioabfall

Offenes Gärrückstands-lager, keine Abgasverbrennung

43 %

20 %

Offenes Gärrückstands-lager, Abgasverbrennung

59 %

42 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

70 %

58 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

86 %

80 %

(*1)   

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.



BIOMETHAN — VERMISCHUNG VON MIST/GÜLLE UND MAIS (*1)

Biomethan-produktions-system

Technologische Optionen

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Mist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

62 %

35 %

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

78 %

57 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

97 %

86 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

113 %

108 %

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

53 %

29 %

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

69 %

51 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

83 %

71 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

99 %

94 %

Mist/Gülle — Mais

60 % - 40 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

48 %

25 %

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

64 %

48 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

74 %

62 %

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

90 %

84 %

(*1)   

Die Treibhausgaseinsparungen für Biomethan beziehen sich ausschließlich auf komprimiertes Biomethan gegenüber dem Komparator für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor in Höhe von 94 gCO2eq/MJ.

(1)   

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

(2)   

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

B.   METHODE

1. Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen werden wie folgt berechnet:

a) 

Die Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen vor der Umwandlung in Elektrizität, Wärme und Kälte werden wie folgt berechnet:

E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr

Dabei sind:

E

=

Gesamtemissionen bei der Produktion des Brennstoffs vor der Energieumwandlung

eec

=

Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe

el

=

auf das Jahr umgerechnete Emissionen durch Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen

ep

=

Emissionen bei der Verarbeitung

etd

=

Emissionen bei Transport und Vertrieb

eu

=

Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

esca

=

Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken

eccs

=

Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid

eccr

=

Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid

Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

b) 

Bei der Co-Vergärung verschiedener Substrate in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Biogas oder Biomethan werden die typischen Werte und die Standardwerte für Treibhausgasemissionen wie folgt berechnet:

image

▼B

Dabei sind:

E

=

Treibhausgasemissionen pro MJ Biogas oder Biomethan, das mittels Co-Vergärung einer bestimmten Mischung von Substraten produziert wird

Sn

=

Rohstoffanteil n am Energiegehalt

En

=

Emissionen in gCO2/MJ für Option n gemäß Teil D dieses Anhangs (*)

image

▼B

Dabei sind:

Pn

=

Energieausbeute [MJ] pro Kilogramm Flüssiginput des Rohstoffs n (**)

Wn

=

Gewichtungsfaktor des Substrats n, definiert als:

image

Dabei sind:

In

=

jährliches Input in den Vergärer des Substrats n [Tonne Frischmasse]

AMn

=

jährliche Durchschnittsfeuchte des Substrats n [kg Wasser/kg Frischmasse]

SMn

=

Standardfeuchte des Substrats n (***)

(*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Gülle (– 54 kgCO2eq/t Frischmasse) für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung angerechnet.

(**) Für die Berechnung der typischen Werte und der Standardwerte werden die folgenden Werte für Pn verwendet:

P(Mais): 4,16 [MJBiogas/kgFeuchtmais @ 65 % Feuchte]
P(Mist/Gülle): 0,50 [MJBiogas/kgGülle @ 90 % Feuchte]
P(Bioabfall): 3,41 [MJBiogas/kgFeuchtbioabfall @ 76 % Feuchte]

(***) Die folgenden Standardfeuchtewerte werden für Substrat SMn verwendet:

SM(Mais): 0,65 [kg Wasser/kg Frischmasse]
SM(Mist/Gülle): 0,90 [kg Wasser/kg Frischmasse]
SM(Bioabfall): 0,76 [kg Wasser/kg Frischmasse]
c) 

Bei der Co-Vergärung von n-Substraten in einer Biogas-Anlage zur Produktion von Elektrizität oder Biomethan werden die tatsächlichen Treibhausgasemissionen des Biogases oder Biomethans wie folgt berechnet:

image

Dabei sind:

E

=

Gesamtemissionen bei der Produktion des Biogases oder Biomethans vor der Energieumwandlung;

Sn

=

Rohstoffanteil n am Anteil des Inputs in den Vergärer;

eec,n

=

Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau des Rohstoffs n;

etd,Rohstoff,n

=

Emissionen beim Transport des Rohstoffs n zum Vergärer;

el,n

=

auf das Jahr umgerechnete Emissionen durch Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen für Rohstoff n;

esca

=

Emissionseinsparung infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken des Rohstoffs n (*);

ep

=

Emissionen bei der Verarbeitung;

etd,Produkt

=

Emissionen bei Transport und Vertrieb des Biogases und/oder Biomethans;

eu

=

Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs, d. h. bei der Verbrennung emittierte Treibhausgase;

eccs

=

Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2; und

eccr

=

Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von CO2.

(*) Bei Verwendung von Mist/Gülle als Substrat für die Produktion von Biogas und Biomethan wird ein Bonus von 45 gCO2eq/MJ Mist/Gülle für die verbesserte landwirtschaftliche und Mist-/Güllebewirtschaftung auf esca angerechnet.

d) 

Treibhausgasemissionen bei der Nutzung von Biomasse-Brennstoffen bei der Produktion von Elektrizität sowie Wärme und Kälte, einschließlich der Energieumwandlung zu produzierter Elektrizität sowie Wärme und Kälte werden wie folgt berechnet:

i) 

Bei Energieanlagen, die ausschließlich Wärme erzeugen:

image

ii) 

Bei Energieanlagen, die ausschließlich Elektrizität erzeugen:

image

Dabei sind:

ECh,el

=

Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt

E

=

Gesamttreibhausgasemissionen des Brennstoffs vor dessen Endumwandlung

ηel

=

elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte Elektrische Leistung, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts

ηh

=

Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte Nutzwärme, dividiert durch den jährlich eingesetzten Brennstoff auf Grundlage des Energiegehalts

iii) 

Für Elektrizität oder mechanische Energie aus Energieanlagen, die Nutzwärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen:

image

iv) 

Für Nutzwärme aus Energieanlagen, die Wärme zusammen mit Elektrizität und/oder mechanischer Energie erzeugen:

image

Dabei sind:

ECh,el

=

Gesamttreibhausgasemissionen durch das Endenergieprodukt

E

=

Gesamttreibhausgasemissionen des Brennstoffs vor dessen Endumwandlung

ηel

=

elektrischer Wirkungsgrad, definiert als die jährlich produzierte Elektrische Leistung, dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie auf Grundlage des Energiegehalts

ηh

=

Wärmewirkungsgrad, definiert als die jährlich erzeugte Nutzwärme, dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie auf Grundlage des Energiegehalts

Cel

=

Exergieanteil der Elektrizität und/oder mechanischen Energie, festgesetzt auf 100 % (Cel = 1)

Ch

=

Carnot’scher Wirkungsgrad (Exergieanteil der Nutzwärme)

Der Carnot'sche Wirkungsgrad (Ch) für Nutzwärme bei unterschiedlichen Temperaturen ist definiert als:

image

Dabei sind:

Th

=

Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort

T0

=

Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)

Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:

Ch

=

Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546

Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff

i) 

„Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;

ii) 

„Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;

iii) 

„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.

2. Die Treibhausgasemissionen aus Biomasse-Brennstoffen werden wie folgt angegeben:

a) 

durch Biomasse-Brennstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (E) werden in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Biomasse-Brennstoffe) angegeben;

b) 

durch für die Wärme- oder Elektrizitätserzeugung genutzte Biomasse-Brennstoffe verursachte Treibhausgasemissionen (EC) werden in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Endenergieprodukt (Wärme oder Elektrizität)) angegeben.

Werden Wärme und Kälte gleichzeitig mit Elektrizität erzeugt, werden Emissionen zwischen Wärme und Elektrizität aufgeteilt (wie unter Nummer 1 Buchstabe d), unabhängig davon, ob die Wärme wirklich für Heizzwecke oder zur Kühlung genutzt wird. ( 39 )

Werden Treibhausgasemissionen durch die Gewinnung oder den Anbau von Rohstoffen (eec) als Einheit gCO2eq/Tonne Trockenrohstoff angegeben, wird die Umwandlung in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Brennstoff) wie folgt berechnet ( 40 ):

image

wobei:

image

image

Die Emissionen pro Tonne Trockenrohstoff werden wie folgt berechnet:

image

3. Die Treibhausgaseinsparungen durch Biomasse-Brennstoffe werden wie folgt angegeben:

a) 

Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung von Biomasse-Brennstoffen als Kraftstoffe für den Verkehr:

EINSPARUNG = (EF(t) – EB)/EF(t)

Dabei sind:

EB

=

Gesamtemissionen bei der Verwendung von Biomasse-Brennstoffen als Kraftstoffe für den Verkehr

EF(t)

=

Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe im Verkehrssektor

b) 

Treibhausgaseinsparungen durch Nutzung von Biomasse-Brennstoffen zur Erzeugung von Wärme und Kälte sowie Elektrizität:

EINSPARUNG = (ECF(h&c,el) – ECB(h&c,el))/ECF(h&c,el)

Dabei sind:

ECB(h&c,el)

=

Gesamtemissionen durch die Wärme- oder Elektrizitätserzeugung

ECF(h&c,el)

=

Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe für Nutzwärme oder Elektrizität

4. Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

CO2: 1
N2O: 298
CH4: 25

5. Die Emissionen bei der Gewinnung, Ernte oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs-, Ernte- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln, Trocknen und Lagern der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkten ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau landwirtschaftlicher Biomasse anhand der regionalen Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau entsprechend den in Artikel 31 Absatz 4 dieser Richtlinie genannten Berichten oder anhand der Angaben zu den disaggregierten Standardwerten für Emissionen aus dem Anbau in diesem Anhang Schätzungen abgeleitet werden. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können in Ermangelung einschlägiger Informationen in diesen Berichten die Durchschnittswerte auf der Grundlage von lokalen landwirtschaftlichen Praktiken, beispielsweise anhand von Daten einer Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe, berechnet werden.

Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau und bei der Ernte forstwirtschaftlicher Biomasse anhand der auf nationaler Ebene für geografische Gebiete berechneten Durchschnittswerte für die Emissionen aus dem Anbau und der Ernte Schätzungen abgeleitet werden.

▼M2

6. Für die Zwecke der in Nummer 1 Buchstabe a genannten Berechnungen werden Treibhausgaseinsparungen infolge besserer Verfahren der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (esca), wie infolge der Umstellung auf eine reduzierte Bodenbearbeitung oder eine Nullbodenbearbeitung, besserer Kulturpflanzen und verbesserter Fruchtfolgen, der Nutzung von Deckpflanzen, einschließlich Bewirtschaftung der Ernterückstände, sowie des Einsatzes natürlicher Bodenverbesserer, wie beispielsweise Kompost und Rückstände der Mist-/Güllevergärung, nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht mit dem Risiko negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt verbunden ist. Zudem sind zuverlässige und überprüfbare Nachweise dafür vorzulegen, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wurde oder dass vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass dies in dem Zeitraum, in dem die betreffenden Rohstoffe angebaut wurden, der Fall war; dabei ist gleichzeitig jenen Emissionen Rechnung zu tragen, die aufgrund des vermehrten Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bei derartigen Praktiken entstehen ( 41 ).

▼B

7. Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:

el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB, ( 42 )

Dabei sind:

el

=

auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse an CO2-Äquivalent pro Biomasse-Brennstoff-Energieeinheit). „Kulturflächen“ ( 43 ) und „Dauerkulturen“ ( 44 ) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten.

CSR

=

der mit der Referenzlandnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Landnutzung der Bezugsflächen ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

CSA

=

der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

P

=

Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biomasse-Brennstoffs pro Flächeneinheit und Jahr).

eB

=

Bonus von 29 gCO2eq/MJ Biokraftstoff oder flüssiger Biobrennstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 aufgestellten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird.

8. Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche

a) 

im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und

b) 

aus stark degradierten Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen besteht.

Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Buchstabe b fallenden Flächen gewährleistet werden.

9. „Stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind.

10. Entsprechend Anhang V Teil C Nummer 10 dieser Richtlinie dienen die Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands nach dem Beschluss 2010/335/EU der Kommission ( 45 ), die auf der Basis von Band 4 der IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 sowie im Einklang mit den Verordnungen (EU) Nr. 525/2013 und (EU) 2018/841 erstellt werden, als Grundlage für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands.

11. Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Produktion der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein, einschließlich der CO2-Emissionen, die dem Kohlenstoffgehalt fossiler Inputs entsprechen, unabhängig davon, ob sie bei dem Prozess tatsächlich verbrannt werden.

Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Produktion fester oder gasförmiger Biomasse-Brennstoffe produzierter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei der Produktion und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage produzierte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.

Die Emissionen bei der Verarbeitung schließen gegebenenfalls Emissionen bei der Trocknung von Zwischenprodukten und -materialien ein.

12. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport von Rohstoffen und Halbfertigprodukten sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigprodukten anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 5 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.

13. Die CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs (eu) werden für Biomasse-Brennstoffe mit null angesetzt. Die Emissionen von anderen Treibhausgasen als CO2 (CH2 und N2O) bei der Nutzung von Biokraftstoffen werden in den eu-Faktor einbezogen.

14. Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Speicherung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Biomasse-Brennstoff verbunden sind, sofern die Speicherung im Einklang mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid erfolgt.

▼M2

15. Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) steht in unmittelbarer Verbindung mit der Produktion der Biomasse-Brennstoffe, denen sie zugeordnet wird, und wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und vor dem 1. Januar 2036 bei der Produktion von Handelsprodukten und bei Dienstleistungen anstelle des CO2 fossilen Ursprungs verwendet wird.

▼B

16. Erzeugt eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme und/oder Elektrizität für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff liefert, für das Emissionen berechnet werden, überschüssige Elektrizität und/oder Nutzwärme, so werden die Treibhausgasemissionen entsprechend der Temperatur der Wärme (die deren Nutzen widerspiegelt) auf die Elektrizität und die Nutzwärme aufgeteilt. Der Nutzanteil der Wärme ergibt sich durch Multiplikation ihres Energiegehalts mit dem Carnot'schen Wirkungsgrad Ch, der wie folgt berechnet wird:

image

Dabei sind:

Th

=

Temperatur, gemessen als absolute Temperatur (Kelvin) der Nutzwärme am Lieferort

T0

=

Umgebungstemperatur, festgelegt auf 273,15 Kelvin (0 °C)

Wenn die überschüssige Wärme zur Beheizung von Gebäuden ausgeführt wird, kann Ch für eine Temperatur unter 150 °C (423,15 Kelvin) alternativ wie folgt definiert werden:

Ch

=

Carnot’scher Wirkungsgrad für Wärme bei 150 °C (423,15 Kelvin) = 0,3546

Für die Zwecke dieser Berechnung ist der tatsächliche Wirkungsgrad zu verwenden, der als jährlich produzierte mechanische Energie, Elektrizität bzw. Wärme dividiert durch die jährlich eingesetzte Energie definiert wird.

Für die Zwecke dieser Berechnung bezeichnet der Begriff

a) 

„Kraft-Wärme-Kopplung“ die gleichzeitige Erzeugung thermischer Energie und elektrischer und/oder mechanischer Energie in einem Prozess;

b) 

„Nutzwärme“ die in einem KWK-Prozess zur Befriedigung eines wirtschaftlich vertretbaren Wärme- oder Kältebedarfs erzeugte Wärme;

c) 

„wirtschaftlich vertretbarer Bedarf“ den Bedarf, der die benötigte Wärme- oder Kälteleistung nicht überschreitet und der sonst zu Marktbedingungen gedeckt würde.

17. Werden bei einem Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff neben dem Brennstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Produkte („Nebenprodukte“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Brennstoff oder dessen Zwischenprodukt und den Nebenprodukten nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenprodukten als Elektrizität und Wärme durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt. Die Treibhausgasintensität überschüssiger Nutzwärme und Elektrizität entspricht der Treibhausgasintensität der für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff gelieferten Wärme oder Elektrizität; sie wird durch Berechnung der Treibhausgasintensität aller Inputs in die Kraft-Wärme-Kopplungs-, konventionelle oder sonstige Anlage, die Wärme oder Elektrizität für ein Verfahren zur Produktion von Biomasse-Brennstoff liefert, und der Emissionen der betreffenden Anlage, einschließlich der Rohstoffe sowie CH4- und N2O-Emissionen, bestimmt. Im Falle der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt die Berechnung entsprechend Nummer 16.

▼M2

18. Für die Zwecke der Berechnungen nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + esca + diejenigen Bruchteile von ep, etd, eccs und eccr, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenprodukt erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenprodukten zugewiesen, so wird für diese Zwecke anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenprodukt zugeordnet wird.

Im Falle von Biokraftstoffen und flüssigen Brennstoffen werden sämtliche Nebenprodukte, die nicht unter Nummer 17 fallen, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenprodukten mit negativem Energiegehalt mit null angesetzt.

Grundsätzlich werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen und Reststoffen, einschließlich aller in Anhang IX genannten Abfälle und Reststoffe, bis zur Sammlung dieser Materialien mit null angesetzt, unabhängig davon, ob sie vor der Umwandlung ins Endprodukt zu Zwischenprodukten verarbeitet werden.

Bei Biomasse-Brennstoffen, die in anderen Raffinerien als einer Kombination von Verarbeitungsbetrieben mit konventionellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dem Verarbeitungsbetrieb Wärme und/oder Elektrizität liefern, hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.

▼B

19. Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Elektrizitätsproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(el) 183 gCO2eq/MJ Elektrizität oder, für Gebiete in äußerster Randlage, 212 gCO2eq/MJ Elektrizität.

Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Nutzwärmeproduktion sowie zur Wärme- und/oder Kälteproduktion verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(h) 80 gCO2eq/MJ Wärme.

Bei Biomasse-Brennstoffen, die zur Nutzwärmeproduktion verwendet werden, bei der eine direkte physische Substitution von Kohle nachgewiesen werden kann, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe ECF(h) 124 gCO2eq/MJ Wärme.

Bei Biomasse-Brennstoffen, die als Kraftstoffe für den Verkehr verwendet werden, ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 3 der Komparator für Fossilbrennstoffe EF(t) 94 gCO2eq/MJ.

C.   DISAGGREGIERTE STANDARDWERT FÜR BIOMASSE-BRENNSTOFFE:

Holzbriketts oder -pellets



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transportentfernung

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Anbau

Verarbeitung

Transport

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Anbau

Verarbei-tung

Transport

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen

1 bis 500 km

0,0

1,6

3,0

0,4

0,0

1,9

3,6

0,5

500 bis 2 500 km

0,0

1,6

5,2

0,4

0,0

1,9

6,2

0,5

2 500 bis 10 000 km

0,0

1,6

10,5

0,4

0,0

1,9

12,6

0,5

Über 10 000 km

0,0

1,6

20,5

0,4

0,0

1,9

24,6

0,5

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz)

2 500 bis 10 000 km

4,4

0,0

11,0

0,4

4,4

0,0

13,2

0,5

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt)

1 bis 500 km

3,9

0,0

3,5

0,4

3,9

0,0

4,2

0,5

500 bis 2 500 km

3,9

0,0

5,6

0,4

3,9

0,0

6,8

0,5

2 500 bis 10 000 km

3,9

0,0

11,0

0,4

3,9

0,0

13,2

0,5

Über 10 000 km

3,9

0,0

21,0

0,4

3,9

0,0

25,2

0,5

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt)

1 bis 500 km

2,2

0,0

3,5

0,4

2,2

0,0

4,2

0,5

500 bis 2 500 km

2,2

0,0

5,6

0,4

2,2

0,0

6,8

0,5

2 500 bis 10 000 km

2,2

0,0

11,0

0,4

2,2

0,0

13,2

0,5

Über 10 000 km

2,2

0,0

21,0

0,4

2,2

0,0

25,2

0,5

Holzschnitzel aus Stammholz

1 bis 500 km

1,1

0,3

3,0

0,4

1,1

0,4

3,6

0,5

500 bis 2 500 km

1,1

0,3

5,2

0,4

1,1

0,4

6,2

0,5

2 500 bis 10 000 km

1,1

0,3

10,5

0,4

1,1

0,4

12,6

0,5

Über 10 000 km

1,1

0,3

20,5

0,4

1,1

0,4

24,6

0,5

Holzschnitzel aus Reststoffen der Holzindustrie

1 bis 500 km

0,0

0,3

3,0

0,4

0,0

0,4

3,6

0,5

500 bis 2 500 km

0,0

0,3

5,2

0,4

0,0

0,4

6,2

0,5

2 500 bis 10 000 km

0,0

0,3

10,5

0,4

0,0

0,4

12,6

0,5

Über 10 000 km

0,0

0,3

20,5

0,4

0,0

0,4

24,6

0,5

Holzbriketts oder -pellets



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transport-entfernung

Treibhausgasemissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

 

 

Anbau

Verarbeitung

Transport und Vertrieb

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Anbau

Verarbeitung

Transport und Vertrieb

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 1)

1 bis 500 km

0,0

25,8

2,9

0,3

0,0

30,9

3,5

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

25,8

2,8

0,3

0,0

30,9

3,3

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

25,8

4,3

0,3

0,0

30,9

5,2

0,3

Über 10 000 km

0,0

25,8

7,9

0,3

0,0

30,9

9,5

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 2a)

1 bis 500 km

0,0

12,5

3,0

0,3

0,0

15,0

3,6

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

12,5

2,9

0,3

0,0

15,0

3,5

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

12,5

4,4

0,3

0,0

15,0

5,3

0,3

Über 10 000 km

0,0

12,5

8,1

0,3

0,0

15,0

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 3a)

1 bis 500 km

0,0

2,4

3,0

0,3

0,0

2,8

3,6

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

2,4

2,9

0,3

0,0

2,8

3,5

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

2,4

4,4

0,3

0,0

2,8

5,3

0,3

Über 10 000 km

0,0

2,4

8,2

0,3

0,0

2,8

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Eukalyptusholz — Fall 1)

2 500 bis 10 000 km

3,9

24,5

4,3

0,3

3,9

29,4

5,2

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Eukalyptusholz — Fall 2a)

2 500 bis 10 000 km

5,0

10,6

4,4

0,3

5,0

12,7

5,3

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Eukalyptusholz — Fall 3a)

2 500 bis 10 000 km

5,3

0,3

4,4

0,3

5,3

0,4

5,3

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, gedüngt — Fall 1)

1 bis 500 km

3,4

24,5

2,9

0,3

3,4

29,4

3,5

0,3

500 bis 10 000 km

3,4

24,5

4,3

0,3

3,4

29,4

5,2

0,3

Über 10 000 km

3,4

24,5

7,9

0,3

3,4

29,4

9,5

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, gedüngt — Fall 2a)

1 bis 500 km

4,4

10,6

3,0

0,3

4,4

12,7

3,6

0,3

500 bis 10 000 km

4,4

10,6

4,4

0,3

4,4

12,7

5,3

0,3

Über 10 000 km

4,4

10,6

8,1

0,3

4,4

12,7

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, gedüngt — Fall 3a)

1 bis 500 km

4,6

0,3

3,0

0,3

4,6

0,4

3,6

0,3

500 bis 10 000 km

4,6

0,3

4,4

0,3

4,6

0,4

5,3

0,3

Über 10 000  km

4,6

0,3

8,2

0,3

4,6

0,4

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, ungedüngt — Fall 1)

1 bis 500 km

2,0

24,5

2,9

0,3

2,0

29,4

3,5

0,3

500 bis 2 500 km

2,0

24,5

4,3

0,3

2,0

29,4

5,2

0,3

2 500 bis 10 000 km

2,0

24,5

7,9

0,3

2,0

29,4

9,5

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, ungedüngt — Fall 2a)

1 bis 500 km

2,5

10,6

3,0

0,3

2,5

12,7

3,6

0,3

500 bis 10 000  km

2,5

10,6

4,4

0,3

2,5

12,7

5,3

0,3

Über 10 000  km

2,5

10,6

8,1

0,3

2,5

12,7

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb

(Pappelholz, ungedüngt — Fall 3a)

1 bis 500 km

2,6

0,3

3,0

0,3

2,6

0,4

3,6

0,3

500 bis 10 000 km

2,6

0,3

4,4

0,3

2,6

0,4

5,3

0,3

Über 10 000 km

2,6

0,3

8,2

0,3

2,6

0,4

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 1)

1 bis 500 km

1,1

24,8

2,9

0,3

1,1

29,8

3,5

0,3

500 bis 2 500 km

1,1

24,8

2,8

0,3

1,1

29,8

3,3

0,3

2 500 bis 10 000 km

1,1

24,8

4,3

0,3

1,1

29,8

5,2

0,3

Über 10 000 km

1,1

24,8

7,9

0,3

1,1

29,8

9,5

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 2a)

1 bis 500 km

1,4

11,0

3,0

0,3

1,4

13,2

3,6

0,3

500 bis 2 500 km

1,4

11,0

2,9

0,3

1,4

13,2

3,5

0,3

2 500 bis 10 000 km

1,4

11,0

4,4

0,3

1,4

13,2

5,3

0,3

Über 10 000 km

1,4

11,0

8,1

0,3

1,4

13,2

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 3a)

1 bis 500 km

1,4

0,8

3,0

0,3

1,4

0,9

3,6

0,3

500 bis 2 500 km

1,4

0,8

2,9

0,3

1,4

0,9

3,5

0,3

2 500 bis 10 000 km

1,4

0,8

4,4

0,3

1,4

0,9

5,3

0,3

Über 10 000 km

1,4

0,8

8,2

0,3

1,4

0,9

9,8

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 1)

1 bis 500 km

0,0

14,3

2,8

0,3

0,0

17,2

3,3

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

14,3

2,7

0,3

0,0

17,2

3,2

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

14,3

4,2

0,3

0,0

17,2

5,0

0,3

Über 10 000 km

0,0

14,3

7,7

0,3

0,0

17,2

9,2

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 2a)

1 bis 500 km

0,0

6,0

2,8

0,3

0,0

7,2

3,4

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

6,0

2,7

0,3

0,0

7,2

3,3

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

6,0

4,2

0,3

0,0

7,2

5,1

0,3

Über 10 000 km

0,0

6,0

7,8

0,3

0,0

7,2

9,3

0,3

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 3a)

1 bis 500 km

0,0

0,2

2,8

0,3

0,0

0,3

3,4

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

0,2

2,7

0,3

0,0

0,3

3,3

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

0,2

4,2

0,3

0,0

0,3

5,1

0,3

Über 10 000 km

0,0

0,2

7,8

0,3

0,0

0,3

9,3

0,3

Landwirtschaftliche Optionen



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transport-entfernung

Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ)

Treibhausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)

 

 

Anbau

Verarbei-tung

Transport und Vertrieb

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Anbau

Verar-beitung

Transport und Vertrieb

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3

1 bis 500 km

0,0

0,9

2,6

0,2

0,0

1,1

3,1

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

0,9

6,5

0,2

0,0

1,1

7,8

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

0,9

14,2

0,2

0,0

1,1

17,0

0,3

Über 10 000 km

0,0

0,9

28,3

0,2

0,0

1,1

34,0

0,3

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3

1 bis 500 km

0,0

0,9

2,6

0,2

0,0

1,1

3,1

0,3

500 bis 2 500 km

0,0

0,9

3,6

0,2

0,0

1,1

4,4

0,3

2 500 bis 10 000 km

0,0

0,9

7,1

0,2

0,0

1,1

8,5

0,3

Über 10 000 km

0,0

0,9

13,6

0,2

0,0

1,1

16,3

0,3

Strohpellets

1 bis 500 km

0,0

5,0

3,0

0,2

0,0

6,0

3,6

0,3

500 bis 10 000 km

0,0

5,0

4,6

0,2

0,0

6,0

5,5

0,3

Über 10 000 km

0,0

5,0

8,3

0,2

0,0

6,0

10,0

0,3

Bagassebriketts

500 bis 10 000 km

0,0

0,3

4,3

0,4

0,0

0,4

5,2

0,5

Über 10 000 km

0,0

0,3

8,0

0,4

0,0

0,4

9,5

0,5

Palmkern-Extraktionsschrot

Über 10 000 km

21,6

21,1

11,2

0,2

21,6

25,4

13,5

0,3

Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle)

Über 10 000 km

21,6

3,5

11,2

0,2

21,6

4,2

13,5

0,3

Disaggregierte Standardwerte für Biogas zur Elektrizitätsproduktion



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Technologie

TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ]

STANDARDWERT [gCO2eq/MJ]

Anbau

Verarbeitung

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Transport

Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung

Anbau

Verarbeitung

Nicht-CO2-Emissionen bei der Nutzung des Brennstoffs

Transport

Gutschrift für Mist-/Güllenutzung

Gülle (1)

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager

0,0

69,6

8,9

0,8

– 107,3

0,0

97,4

12,5

0,8

– 107,3

Geschlossenes Gärrück– standslager

0,0

0,0

8,9

0,8

– 97,6

0,0

0,0

12,5

0,8

– 97,6

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

0,0

74,1

8,9

0,8

– 107,3

0,0

103,7

12,5

0,8

– 107,3

Geschlossenes Gärrück-standslager

0,0

4,2

8,9

0,8

– 97,6

0,0

5,9

12,5

0,8

– 97,6

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

0,0

83,2

8,9

0,9

– 120,7

0,0

116,4

12,5

0,9

– 120,7

Geschlossenes Gärrück-standslager

0,0

4,6

8,9

0,8

– 108,5

0,0

6,4

12,5

0,8

– 108,5

Mais, gesamte Pflanze (2)

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager

15,6

13,5

8,9

0,0 (3)

—

15,6

18,9

12,5

0,0

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

15,2

0,0

8,9

0,0

—

15,2

0,0

12,5

0,0

—

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

15,6

18,8

8,9

0,0

—

15,6

26,3

12,5

0,0

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

15,2

5,2

8,9

0,0

—

15,2

7,2

12,5

0,0

—

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

17,5

21,0

8,9

0,0

—

17,5

29,3

12,5

0,0

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

17,1

5,7

8,9

0,0

—

17,1

7,9

12,5

0,0

—

Bioabfall

Fall 1

Offenes Gärrück-standslager

0,0

21,8

8,9

0,5

—

0,0

30,6

12,5

0,5

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

0,0

0,0

8,9

0,5

—

0,0

0,0

12,5

0,5

—

Fall 2

Offenes Gärrück-standslager

0,0

27,9

8,9

0,5

—

0,0

39,0

12,5

0,5

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

0,0

5,9

8,9

0,5

—

0,0

8,3

12,5

0,5

—

Fall 3

Offenes Gärrück-standslager

0,0

31,2

8,9

0,5

—

0,0

43,7

12,5

0,5

—

Geschlossenes Gärrück-standslager

0,0

6,5

8,9

0,5

—

0,0

9,1

12,5

0,5

—

(1)   

Die Werte für die Biogasproduktion aus Mist/Gülle schließen negative Emissionen durch Emissionseinsparungen aufgrund der Bewirtschaftung von Frischmist/-gülle ein. Der esca-Wert ist gleich – 45 gCO2eq/MJ für in der anaeroben Zersetzung verwendete(n) Mist/Gülle.

(2)   

Der Begriff „Mais, gesamte Pflanze“ sollte als Mais ausgelegt werden, der zur Verwendung als Futtermittel geerntet und zur Haltbarmachung siliert wurde.

(3)   

Der Wert für den „Anbau“ umfasst gemäß der im Bericht der Kommission vom 25. Februar 2010 an den Rat und das Europäische Parlament über Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger Biomasse bei Stromerzeugung, Heizung und Kühlung enthaltenen Methode auch den Transport von landwirtschaftlichen Rohstoffen zur Umwandlungsanlage. Der Wert für den Transport von Maissilage liegt bei 0,4 gCO2eq/MJ Biogas.

Disaggregierte Standardwerte für Biomethan



Biomethanproduktionssystem

Technologische Optionen

TYPISCHER WERT [gCO2eq/MJ]

STANDARDWERT [gCO2eq/MJ]

Anbau

Verarbeitung

Aufbereitung

Transport

Kompression an der Tankstelle

Gutschrift für Mist-/Güllenutzung

Anbau

Verarbeitung

Aufbereitung

Transport

Kompression an der Tankstelle

Gutschrift für Mist-/ Güllenutzung

Gülle

Offenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

0,0

84,2

19,5

1,0

3,3

– 124,4

0,0

117,9

27,3

1,0

4,6

– 124,4

Abgasverbrennung

0,0

84,2

4,5

1,0

3,3

– 124,4

0,0

117,9

6,3

1,0

4,6

– 124,4

Geschlossenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

0,0

3,2

19,5

0,9

3,3

– 111,9

0,0

4,4

27,3

0,9

4,6

– 111,9

Abgasverbrennung

0,0

3,2

4,5

0,9

3,3

– 111,9

0,0

4,4

6,3

0,9

4,6

– 111,9

Mais, gesamte Pflanze

Offenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

18,1

20,1

19,5

0,0

3,3

—

18,1

28,1

27,3

0,0

4,6

—

Abgasverbrennung

18,1

20,1

4,5

0,0

3,3

—

18,1

28,1

6,3

0,0

4,6

—

Geschlossenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

17,6

4,3

19,5

0,0

3,3

—

17,6

6,0

27,3

0,0

4,6

—

Abgasverbrennung

17,6

4,3

4,5

0,0

3,3

—

17,6

6,0

6,3

0,0

4,6

—

Bioabfall

Offenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

0,0

30,6

19,5

0,6

3,3

—

0,0

42,8

27,3

0,6

4,6

—

Abgasverbrennung

0,0

30,6

4,5

0,6

3,3

—

0,0

42,8

6,3

0,6

4,6

—

Geschlossenes Gärrückstandslager

keine Abgasverbrennung

0,0

5,1

19,5

0,5

3,3

—

0,0

7,2

27,3

0,5

4,6

—

Abgasverbrennung

0,0

5,1

4,5

0,5

3,3

—

0,0

7,2

6,3

0,5

4,6

—

D.   TYPISCHE GESAMTWERTE UND STANDARDGESAMTWERTE DER BIOMASSE-BRENNSTOFFOPTIONEN



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transportent-fernung

Treibhausgas-emissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ)

Treib-hausgasemissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)

Holzschnitzel aus forstwirtschaftlichen Reststoffen

1 bis 500 km

5

6

500 bis 2 500 km

7

9

2 500 bis 10 000 km

12

15

Über 10 000 km

22

27

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz)

2 500 bis 10 000 km

16

18

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt)

1 bis 500 km

8

9

500 bis 2 500 km

10

11

2 500 bis 10 000 km

15

18

über 10 000 km

25

30

Holzschnitzel aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt)

1 bis 500 km

6

7

500 bis 2 500 km

8

10

2 500 bis 10 000 km

14

16

über 10 000 km

24

28

Holzschnitzel aus Stammholz

1 bis 500 km

5

6

500 bis 2 500 km

7

8

2 500 bis 10 000 km

12

15

über 10 000 km

22

27

Holzschnitzel aus Industriereststoffen

1 bis 500 km

4

5

500 bis 2 500 km

6

7

2 500 bis 10 000 km

11

13

Über 10 000 km

21

25

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 1)

1 bis 500 km

29

35

500 bis 2 500 km

29

35

2 500 bis 10 000 km

30

36

Über 10 000 km

34

41

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 2a)

1 bis 500 km

16

19

500 bis 2 500 km

16

19

2 500 bis 10 000 km

17

21

Über 10 000 km

21

25

Holzbriketts oder -pellets aus forstwirtschaftlichen Reststoffen (Fall 3a)

1 bis 500 km

6

7

500 bis 2 500 km

6

7

2 500 bis 10 000 km

7

8

Über 10 000 km

11

13

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 1)

2 500 bis 10 000 km

33

39

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 2a)

2 500 bis 10 000 km

20

23

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Eukalyptusholz — Fall 3a)

2 500 bis 10 000 km

10

11

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 1)

1 bis 500 km

31

37

500 bis 10 000 km

32

38

Über 10 000 km

36

43

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 2a)

1 bis 500 km

18

21

500 bis 10 000 km

20

23

Über 10 000 km

23

27

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, gedüngt — Fall 3a)

1 bis 500 km

8

9

500 bis 10 000 km

10

11

Über 10 000 km

13

15

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 1)

1 bis 500 km

30

35

500 bis 10 000 km

31

37

Über 10 000 km

35

41

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 2a)

1 bis 500 km

16

19

500 bis 10 000 km

18

21

Über 10 000 km

21

25

Holzbriketts oder -pellets aus Niederwald mit Kurzumtrieb (Pappelholz, ungedüngt — Fall 3a)

1 bis 500 km

6

7

500 bis 10 000 km

8

9

Über 10 000 km

11

13

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 1)

1 bis 500 km

29

35

500 bis 2 500 km

29

34

2 500 bis 10 000 km

30

36

Über 10 000 km

34

41

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 2a)

1 bis 500 km

16

18

500 bis 2 500 km

15

18

2 500 bis 10 000 km

17

20

Über 10 000 km

21

25

Holzbriketts oder -pellets aus Stammholz (Fall 3a)

1 bis 500 km

5

6

500 bis 2 500 km

5

6

2 500 bis 10 000 km

7

8

Über 10 000 km

11

12

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 1)

1 bis 500 km

17

21

500 bis 2 500 km

17

21

2 500 bis 10 000 km

19

23

Über 10 000 km

22

27

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 2a)

1 bis 500 km

9

11

500 bis 2 500 km

9

11

2 500 bis 10 000 km

10

13

Über 10 000 km

14

17

Holzbriketts oder -pellets aus Reststoffen der Holzindustrie (Fall 3a)

1 bis 500 km

3

4

500 bis 2 500 km

3

4

2 500 bis 10 000 km

5

6

Über 10 000 km

8

10

Fall 1 bezieht sich auf Verfahren, in denen ein Erdgaskessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Der Prozessstrom wird aus dem Netz bezogen.

Fall 2a bezieht sich auf Verfahren, in denen ein mit Holzschnitzeln betriebener Kessel genutzt wird, um der Pelletpresse Prozesswärme zu liefern. Der Prozessstrom wird aus dem Netz bezogen.

Fall 3a bezieht sich auf Verfahren, in denen eine mit Holzschnitzeln betriebene KWK-Anlage genutzt wird, um der Pelletpresse Wärme und Elektrizität zu liefern.



Biomasse-Brennstoff-Produktionssystem

Transportent-fernung

Treibhausgasemissionen — typischer Wert (gCO2eq/MJ)

Treibhausgas-emissionen — Standardwert (gCO2eq/MJ)

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von <0,2 t/m3 (1)

1 bis 500 km

4

4

500 bis 2 500 km

8

9

2 500 bis 10 000 km

15

18

Über 10 000 km

29

35

Landwirtschaftliche Reststoffe mit einer Dichte von >0,2 t/m3 (2)

1 bis 500 km

4

4

500 bis 2 500 km

5

6

2 500 bis 10 000 km

8

10

Über 10 000 km

15

18

Strohpellets

1 bis 500 km

8

10

500 bis 10 000 km

10

12

Über 10 000 km

14

16

Bagassebriketts

500 bis 10 000 km

5

6

Über 10 000 km

9

10

Palmkern-Extraktionsschrot

Über 10 000 km

54

61

Palmkern-Extraktionsschrot (keine CH4-Emissionen aus der Ölmühle)

Über 10 000 km

37

40

(1)   

Diese Gruppe von Materialien umfasst landwirtschaftliche Reststoffe von geringer Schüttdichte, darunter u. a. Strohballen, Haferspelzen, Reisspelzen und Rohrzuckerbagasseballen (unvollständige Liste).

(2)   

Die Gruppe von landwirtschaftlichen Reststoffen mit höherer Schüttdichte umfasst Maiskolben, Nussschalen, Sojabohnenschalen und Palmkernschalen (unvollständige Liste).

Typische Werte und Standardwerte — Biogas zur Elektrizitätserzeugung



Biogasproduktionssystem

Technologische Optionen

Typischer Wert

Standardwert

Treibhausgas-emissionen

(gCO2eq/MJ)

Treibhaus-gasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Biogas aus Gülle zur Elektrizitätserzeugung

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager (1)

– 28

3

Geschlossenes Gärrückstandslager (2)

– 88

– 84

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

– 23

10

Geschlossenes Gärrückstandslager

– 84

– 78

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

– 28

9

Geschlossenes Gärrückstandslager

– 94

– 89

Biogas aus Mais (gesamte Pflanze) zur Elektrizitätserzeugung

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

38

47

Geschlossenes Gärrückstandslager

24

28

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

43

54

Geschlossenes Gärrückstandslager

29

35

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

47

59

Geschlossenes Gärrückstandslager

32

38

Biogas aus Bioabfall zur Elektrizitätserzeugung

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

31

44

Geschlossenes Gärrückstandslager

9

13

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

37

52

Geschlossenes Gärrückstandslager

15

21

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

41

57

Geschlossenes Gärrückstandslager

16

22

(1)   

Die offene Lagerung von Gärrückständen bringt zusätzliche Methanemissionen in Abhängigkeit von Wetter, Substrat und Vergärungseffizienz mit sich. Bei diesen Berechnungen entsprechen der Betrag für Mist/Gülle 0,05 MJ CH4/MJ Biogas, für Mais 0,035 MJ CH4/MJ Biogas und für Bioabfall 0,01 MJ CH4/MJ Biogas.

(2)   

Bei der geschlossenen Lagerung werden die Gärrückstände aus dem Zersetzungsprozess in einem gasdichten Tank gelagert, und es wird davon ausgegangen, dass das zusätzlich während der Lagerung freigegebene Gas für die Erzeugung zusätzlicher Elektrizität oder zusätzlichen Biomethans aufgefangen wird.

Typische Werte und Standardwerte für Biomethan



Biomethanproduktionssystem

Technologische Optionen

Treibhausgas-emissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgas-emissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Biomethan aus Gülle

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung (1)

– 20

22

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung (2)

– 35

1

Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

– 88

– 79

Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

– 103

– 100

Biomethan aus Mais (gesamte Pflanze)

Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

58

73

Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

43

52

Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

41

51

Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

26

30

Biomethan aus Bioabfall

Offenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

51

71

Offenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

36

50

Geschlossenes Gärrück-standslager, keine Abgasverbrennung

25

35

Geschlossenes Gärrück-standslager, Abgasverbrennung

10

14

(1)   

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), Membrantrenntechnik, kryogene Trennung und physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS). Dies schließt die Emission von 0,03 MJ CH4/MJ Biomethan für die Emission von Methan in den Abgasen ein.

(2)   

Diese Kategorie umfasst die folgenden technologischen Kategorien zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan: Druckwasserwäsche (Pressurised Water Scrubbing — PWS), sofern das Wasser aufbereitet wird, Druckwechsel-Adsorption (Pressure Swing Adsorption — PSA), chemische Absorption (Chemical Scrubbing), physikalische Absorption mit einem organischen Lösungsmittel (Organic Physical Scrubbing — OPS), Membrantrenntechnik und kryogene Trennung. Für diese Kategorie werden keine Methanemissionen berücksichtigt (das Methan im Abgas verbrennt gegebenenfalls).

Typische Werte und Standardwerte — Biogas zur Elektrizitätserzeugung — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse



Biogasproduktionssystem

Technologische Optionen

Treibhausgas-emissionen — typischer Wert

(gCO2eq/MJ)

Treibhausgas-emissionen — Standardwert

(gCO2eq/MJ)

Mist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

17

33

Geschlossenes Gärrückstandslager

– 12

– 9

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

22

40

Geschlossenes Gärrückstandslager

– 7

– 2

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

23

43

Geschlossenes Gärrückstandslager

– 9

– 4

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

24

37

Geschlossenes Gärrückstandslager

0

3

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

29

45

Geschlossenes Gärrückstandslager

4

10

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

31

48

Geschlossenes Gärrückstandslager

4

10

Mist/Gülle — Mais

60 % — 40 %

Fall 1

Offenes Gärrückstandslager

28

40

Geschlossenes Gärrückstandslager

7

11

Fall 2

Offenes Gärrückstandslager

33

47

Geschlossenes Gärrückstandslager

12

18

Fall 3

Offenes Gärrückstandslager

36

52

Geschlossenes Gärrückstandslager

12

18

Anmerkungen

Fall 1 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität und Wärme von der KWK-Anlage selbst geliefert werden.

Fall 2 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen, die Prozesswärme jedoch von der KWK-Anlage selbst geliefert wird. In einigen Mitgliedstaaten ist es Betreibern nicht gestattet, Beihilfen für die Bruttoproduktion zu beantragen, sodass eine Zusammensetzung wie in Fall 1 wahrscheinlicher ist.

Fall 3 bezieht sich auf Optionen, bei denen die für das Verfahren erforderliche Elektrizität dem Stromnetz entnommen und die Prozesswärme von einem Biogaskessel geliefert wird. Dieser Fall gilt für einige Anlagen, bei denen der KWK-Kessel nicht vor Ort ist und Biogas verkauft (aber nicht zu Biomethan aufbereitet) wird.

Typische Werte und Standardwerte — Biomethan — Vermischung von Mist/Gülle und Mais: Treibhausgasemissionen mit Anteilsangaben auf Grundlage von Frischmasse



Biomethanproduktionssystem

Technologische Optionen

Typischer Wert

Standardwert

(gCO2eq/MJ)

(gCO2eq/MJ)

Mist/Gülle — Mais

80 % — 20 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

32

57

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

17

36

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

– 1

9

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

– 16

– 12

Mist/Gülle — Mais

70 % — 30 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

41

62

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

26

41

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

13

22

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

– 2

1

Mist/Gülle — Mais

60 % - 40 %

Offenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

46

66

Offenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

31

45

Geschlossenes Gärrückstandslager, keine Abgasverbrennung

22

31

Geschlossenes Gärrückstandslager, Abgasverbrennung

7

10

Bei Biomethan, das in Form von komprimiertem Biomethan als Kraftstoff für den Verkehr verwendet wird, müssen zu den typischen Werten 3,3 gCO2eq/MJ Biomethan und zu den Standardwerten 4,6 gCO2eq/MJ Biomethan addiert werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung