+ANHANG 2

ANHANG 2




ANHANG 2

STANDARDFORMAT FÜR DAS ANMELDEFORMULAR FÜR DIE ENTLADUNG VON ABFÄLLEN IN HAFENAUFFANGEINRICHTUNGEN

Mitteilung über die Entladung von Abfällen in: (Name des Anlaufhafens gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2019/883)

Dieses Formular sollte gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß dem MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitgeführt werden.

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Text von Bild

1. ANGABEN ZUM SCHIFF

1.1. Name des Schiffes:

1.5. Reeder oder Betreiber:

1.2. IMO-Nummer:

1.6. Unterscheidungssignal:

MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number — Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes):

1.3. Bruttoraumzahl:

1.7. Flaggenstaat:

1.4. Schiffstyp:

Öltankschiff

Chemikalientankschiff

Massengutschiff

Containerschiff

sonstiges Frachtschiff

Fahrgastschiff

Ro-Ro-Frachtschiff

Sonstiges (bitte angeben)

2. ANGABEN ZU HÄFEN UND ROUTE

2.1. Ort/Bezeichnung des Terminals:

2.6. Letzter Hafen, in dem Abfälle entladen wurden:

2.2. Anlaufdatum und -zeit:

2.7. Datum der letzten Entladung:

2.3. Auslaufdatum und -zeit:

2.8. Nächster Entladehafen:

2.4. Letzter Hafen und Staat:

2.9. Person, die dieses Formular vorlegt (falls andere Person als der Kapitän):

2.5. Nächster Hafen und Staat (sofern bekannt):

3. ART UND MENGE DER ABFÄLLE UND LAGERKAPAZITÄT

Art

Zu entladender Abfall (m3)

Maximale Lagerkapazität (m3)

Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m3)

Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird

Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m3)

Anlage I MARPOL-Übereinkommen — Öl

Ölhaltiges Bilgenwasser

Ölhaltige Rückstände (Schlamm)

Ölhaltiges Tankwaschwasser

Schmutziges Ballastwasser

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Text von Bild

Art

Zu entladender Abfall (m3)

Maximale Lagerkapazität (m3)

Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m3)

Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird

Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m3)

Ablagerungen und Schlämme aus der Tankreinigung

Sonstiges (bitte angeben)

Anlage II MARPOL-Übereinkommen — Schädliche flüssige Stoffe (NLS) (1)

Stoff der Gruppe X

Stoff der Gruppe Y

Stoff der Gruppe Z

OS — Sonstige Stoffe

Anlage IV MARPOL-Übereinkommen — Schiffsabwasser

Anlage V MARPOL-Übereinkommen — Schiffsmüll

A. Kunststoff

B. Lebensmittelabfälle

C. Haushaltsabfälle (z. B. Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Steingut)

D. Speiseöl

E. Asche aus Verbrennungsanlagen

F. Betriebsabfälle

G. Tierkörper

H. Fanggerät

I. Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(1) Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff.

(1)

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Text von Bild

Art

Zu entladender Abfall (m3)

Maximale Lagerkapazität (m3)

Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m3)

Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird

Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m3)

J. Ladungsrückstände (2) (schädlich für die Meeresumwelt — HME)

K. Ladungsrückstände (3) (nicht-HME)

Anlage VI MARPOL-Übereinkommen — Luftverunreinigung durch Schiffe

Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Ausrüstungsgegenstände, die solche Stoffe enthalten (4)

Rückstände aus Abgasreinigungssystemen

Andere Abfälle, die nicht unter das MARPOL-Übereinkommen fallen

Passiv gefischte Abfälle

Anmerkungen

1. Diese Angaben werden für die Zwecke der Hafenstaatkontrolle und anderer Überprüfungen verwendet.

2. Dieses Formular ist auszufüllen, es sei denn, dem Schiff wird gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 eine Ausnahme gewährt.

(1) Schätzwerte sind zulässig. Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das Trockengut.

(2) Schätzwerte sind zulässig. Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das Trockengut.

(3) Emissionen im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten an Bord.

(2)

(3)

(4)

►(1) C1  

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung