+TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
---+Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
---+Artikel 2 Ziele des Instruments
------+Artikel 2 1
------+Artikel 2 2
---+Artikel 3 Kohärenz und Komplementarität
------+Artikel 3 1
------+Artikel 3 2
------+Artikel 3 3
---+Artikel 4 Mittelausstattung des Instruments
---+Artikel 5 Politikrahmen

TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit dieser Verordnung wird auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft das Europäische Instrument für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (im Folgenden „Instrument“), das das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt ergänzt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 eingerichtet.

In dieser Verordnung werden die Ziele des Instruments, die Mittelausstattung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Arten ihrer Ausführung festgelegt.

Artikel 2 Ziele des Instruments
Artikel 3 Kohärenz und Komplementarität
Artikel 4 Mittelausstattung des Instruments

Artikel 4

Mittelausstattung des Instruments

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Instruments beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 300 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen.

Artikel 5 Politikrahmen

Artikel 5

Politikrahmen

Den übergeordneten Politikrahmen für die Durchführung dieser Verordnung bilden die Assoziierungsabkommen, die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die multilateralen Übereinkommen und sonstigen Übereinkünfte, die eine rechtsverbindliche Beziehung zwischen der Union und ihren Partnerländern begründen, die einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und Schlussfolgerungen des Rates, die Gipfelerklärungen oder Schlussfolgerungen der hochrangigen Tagungen mit den Partnerländern, Mitteilungen der Kommission und gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung