+Artikel 16 8

Artikel 16 8

(8)   Die Kommission kann die über das Lizenzvergabesystem übermittelten Daten in dem in bestimmten Fällen erforderlichen Umfang an die zuständigen Behörden der betreffenden Vertragsparteien des Protokolls weitergeben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung