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Artikel 5 2(2) Das Portal wird so aufgebaut, dass sich der Zugang der Öffentlichkeit zu den Daten so einfach wie möglich gestaltet und die Daten unter normalen Betriebsbedingungen kontinuierlich und leicht zugänglich über das Internet abgerufen werden können. Das Portal enthält alle Daten, die mindestens für die vergangenen zehn Berichtsjahre gemeldet wurden. Bei der Gestaltung des Portals ist der Möglichkeit einer künftigen Erweiterung des Portals Rechnung zu tragen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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