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Artikel 13 3

Die Leitlinien zu Unterabsatz 1 Buchstabe h werden nach Anhörung der Mitgliedstaaten erstmals zum 1. Januar 2025 ausgearbeitet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung