+Artikel 51 1

Artikel 51 1

(1)   Die Gesundheitsdateninhaber stellen die folgenden Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung gemäß diesem Kapitel zur Verfügung:

a)

elektronische Gesundheitsdaten aus EHR;

b)

Daten zu Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, einschließlich sozioökonomischer, umweltbedingter und verhaltensbezogener Gesundheitsfaktoren;

c)

aggregierte Daten über den Bedarf an Gesundheitsversorgung, die für die Gesundheitsversorgung bereitgestellten Ressourcen, die Bereitstellung von und den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Finanzierung;

d)

Daten zu Erregern mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;

e)

Verwaltungsdaten zur Gesundheitsversorgung, einschließlich Daten zur Abgabe von Arzneimitteln, Erstattungsforderungen und Erstattungen;

f)

menschliche genetische, epigenomische und genomische Daten;

g)

weitere menschliche molekulare Daten wie proteomische, transkriptomische, metabolomische, lipidomische und andere Omik-Daten;

h)

automatisch durch Medizinprodukte generierte personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten;

i)

Daten aus Wellness-Anwendungen;

j)

Daten über den beruflichen Status sowie über die Spezialisierung und die Einrichtung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die an der Behandlung einer natürlichen Person beteiligt sind;

k)

Daten aus bevölkerungsbezogenen Gesundheitsdatenregistern, wie etwa Registern zur öffentlichen Gesundheit;

l)

Daten aus medizinischen Registern und Mortalitätsregistern;

m)

Daten aus klinischen Prüfungen, klinischen Studien und Leistungsstudien, die der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, der Verordnung (EU) 2024/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates (35), der Verordnung (EU) 2017/745 und der Verordnung (EU) 2017/746 unterliegen;

n)

weitere Gesundheitsdaten von Medizinprodukten;

o)

Daten aus Registern für Arzneimittel und Medizinprodukte;

p)

gesundheitsbezogene Daten aus Forschungskohorten, Fragebögen und Erhebungen, nach der ersten Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse;

q)

Gesundheitsdaten aus Biobanken und zugehörigen Datenbanken.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung