+Artikel 93 Forum der Interessenträger
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Artikel 93 Forum der Interessenträger
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 93 1
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(1) Hiermit wird ein Forum der Interessenträger eingerichtet, um den Informationsaustausch zu erleichtern und die Zusammenarbeit unter Interessenträgern bei der Durchführung dieser Verordnung zu fördern.
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Artikel 93 2
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(2) Das Forum der Interessenträger muss ausgewogen zusammengesetzt sein und sich aus den einschlägigen Interessenträgern zusammensetzen, einschließlich Vertretern von Patientenorganisationen, Angehörigen der Gesundheitsberufe, der Industrie, Verbraucherorganisationen, Wissenschaftlern und Hochschulen, und deren Ansichten vertreten. Wenn gewerbliche Interessen im Forum der Interessenträger vertreten sind, muss die Vertretung dieser Interessen auf der Grundlage einer ausgewogenen Kombination von Großunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen und Start-up-Unternehmen stattfinden. Die Aufgaben des Forums der Interessenträger muss die Primär- und Sekundärnutzung gleichermaßen berücksichtigen.
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Artikel 93 3
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(3) Die Mitglieder des Forums der Interessenträger werden von der Kommission im Anschluss an einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung und ein transparentes Auswahlverfahren ernannt. Die Mitglieder des Forums der Interessenträger geben jährlich eine Interessenerklärung ab, die öffentlich verfügbargemacht und bei Bedarf aktualisiert wird.
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Artikel 93 4
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(4) Das Forum der Interessenträger kann gegebenenfalls ständige oder zeitweilige Untergruppen einsetzen, um spezifische Fragen im Zusammenhang mit den Zielen dieser Verordnung zu prüfen. Das Forum der Interessenträger gibt sich eine Geschäftsordnung.
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Artikel 93 5
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(5) Das Forum der Interessenträger hält regelmäßige Sitzungen unter dem Vorsitz eines Vertreters der Kommission ab.
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Artikel 93 6
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(6) Das Forum der Interessenträger erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit. Dieser Bericht wird öffentlich verfügbar gemacht.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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