+Artikel 95 Lenkungsgruppen für MyHealth@EU und HealthData@EU
---+Artikel 95 1
---+Artikel 95 2
---+Artikel 95 3
---+Artikel 95 4
---+Artikel 95 5
---+Artikel 95 6
---+Artikel 95 7
---+Artikel 95 8

Artikel 95 Lenkungsgruppen für MyHealth@EU und HealthData@EU

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 95 1

(1)   Die Lenkungsgruppe MyHealth@EU und die Lenkungsgruppe HealthData@EU (im Folgenden „Lenkungsgruppen“) werden hiermit für die grenzüberschreitenden Infrastrukturen gemäß den Artikeln 23 und 75 eingerichtet. Jede Lenkungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der von den einschlägigen nationalen Kontaktstellen benannt wird.

Artikel 95 2

(2)   Die Lenkungsgruppen treffen operative Entscheidungen über die Entwicklung und den Betrieb von MyHealth@EU und HealthData@EU.

Artikel 95 3

(3)   Die Lenkungsgruppen fassen Beschlüsse einvernehmlich. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so wird ein Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder gefasst. Für den Erlass des Beschlusses verfügt jeder Mitgliedstaat über eine Stimme.

Artikel 95 4

(4)   Die Lenkungsgruppen geben sich eine Geschäftsordnung, in der die Zusammensetzung, die Organisation, die Arbeitsweise und die Zusammenarbeit festgelegt wird.

Artikel 95 5

(5)   Andere befugte Teilnehmer können aufgefordert werden, Informationen und Meinungen zu relevanten Fragen im Zusammenhang mit MyHealth@EU und HealthData@EU. Wenn diese befugten Teilnehmer eingeladen werden, haben sie eine Beobachterrolle.

Artikel 95 6

(6)   Interessenträger und einschlägige Dritte, einschließlich Patientenvertreter, Vertreter von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Verbraucher- und Industrievertreter, können zur Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppen als Beobachter eingeladen werden.

Artikel 95 7

(7)   Die Lenkungsgruppen wählen den Vorsitz für ihre Sitzungen.

Artikel 95 8

(8)   Die Lenkungsgruppen werden von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung