+KAPITEL IX DURCHSETZUNG UND SANKTIONEN
---+Artikel 30 Zusammenarbeit bei der Einhaltung der Vorschriften
---+Artikel 31 Sanktionen bei Nichteinhaltung
------+Artikel 31 1
------+Artikel 31 2

KAPITEL IX DURCHSETZUNG UND SANKTIONEN

KAPITEL IX DURCHSETZUNG UND SANKTIONEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 30 Zusammenarbeit bei der Einhaltung der Vorschriften

Artikel 30

Zusammenarbeit bei der Einhaltung der Vorschriften

Die Agenturen arbeiten mit den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen und tauschen Informationen über die Einhaltung der Verpflichtung zur Meldung von Studien gemäß Artikel 26 durch die Unternehmer und Labore aus.

Artikel 31 Sanktionen bei Nichteinhaltung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung