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Artikel 8 11(11) Die Hersteller machen ihre Kommunikationskanäle, etwa eine Telefonnummer, eine elektronische Anschrift oder einen speziellen Bereich auf ihrer Website, auf ihrer Website öffentlich verfügbar, wobei sie den Barrierefreiheitsanforderungen für Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen und den Endnutzern die Möglichkeit geben, Beschwerden über eine mögliche Nichtkonformität von Produkten oder Sicherheitsprobleme vorzubringen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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