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Artikel 8 11

(11)   Die Hersteller machen ihre Kommunikationskanäle, etwa eine Telefonnummer, eine elektronische Anschrift oder einen speziellen Bereich auf ihrer Website, auf ihrer Website öffentlich verfügbar, wobei sie den Barrierefreiheitsanforderungen für Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen und den Endnutzern die Möglichkeit geben, Beschwerden über eine mögliche Nichtkonformität von Produkten oder Sicherheitsprobleme vorzubringen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung