+1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a …
---+1.1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
------+1.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2022/2555 muss das …
------+1.1.2. Das Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wird von den …
---+1.2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse
------+1.2.1. Im Rahmen ihres Konzepts für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß Nummer …
------+1.2.2. Die betreffenden Einrichtungen verlangen von allen Mitarbeitenden und Dritten, die Netz- und …
------+1.2.3. Mindestens eine Person muss gegenüber den Leitungsorganen direkt für Fragen der Sicherheit …
------+1.2.4. Je nach Größe der betreffenden Einrichtungen wird die Sicherheit von Netz- und …
------+1.2.5. Widerstrebende Pflichten und sich widersprechende Verantwortlichkeiten werden – soweit …
------+1.2.6. Die Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse werden von den Leitungsorganen in …
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1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a …
1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2022/2555)
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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