+1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a …
---+1.1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
------+1.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2022/2555 muss das …
------+1.1.2. Das Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wird von den …
---+1.2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse
------+1.2.1. Im Rahmen ihres Konzepts für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß Nummer …
------+1.2.2. Die betreffenden Einrichtungen verlangen von allen Mitarbeitenden und Dritten, die Netz- und …
------+1.2.3. Mindestens eine Person muss gegenüber den Leitungsorganen direkt für Fragen der Sicherheit …
------+1.2.4. Je nach Größe der betreffenden Einrichtungen wird die Sicherheit von Netz- und …
------+1.2.5. Widerstrebende Pflichten und sich widersprechende Verantwortlichkeiten werden – soweit …
------+1.2.6. Die Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse werden von den Leitungsorganen in …

1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a …

1.   Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2022/2555)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1.1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

1.1.   Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

1.2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse

1.2.   Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge