+11. Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)
---+11.1. Konzept für die Zugriffskontrolle
------+11.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …
------+11.1.2. Die in Nummer 11.1.1. genannten Konzepte müssen a) für den Zugang von Personen …
------+11.1.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Konzepte in geplanten Zeitabständen sowie bei …
---+11.2. Management von Zugangs- und Zugriffsrechten
------+11.2.1. Die betreffenden Einrichtungen gewähren, ändern, löschen und dokumentieren Zugangs- und …
------+11.2.2. Die betreffenden Einrichtungen a) gewähren und entziehen Zugangs- und Zugriffsrechte auf …
------+11.2.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Zugangs- und Zugriffsrechte in geplanten …
---+11.3. Privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten
------+11.3.1. Die betreffenden Einrichtungen halten sich an Grundsätze für das Management von …
------+11.3.2. Mit den in Nummer 11.3.1 genannten Konzepten a) müssen starke Verfahren zur …
------+11.3.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Zugangs- und Zugriffsrechte für privilegierte …
---+11.4. Systemverwaltungssysteme
------+11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …
------+11.4.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) Systemverwaltungssysteme …
---+11.5. Identifizierung
------+11.5.1. Die betreffenden Einrichtungen verwalten den gesamten Lebenszyklus der Identitäten …
------+11.5.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) eindeutige Kennungen für die …
------+11.5.3. Die betreffenden Einrichtungen genehmigen Kennungen, die mehreren Personen zugewiesen …
------+11.5.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen regelmäßig die Kennungen der Netz- und …
---+11.6. Authentifizierung
------+11.6.1. Die betreffenden Einrichtungen verwenden sichere Authentifizierungsverfahren und -techniken …
------+11.6.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) sicherstellen, dass die Stärke …
------+11.6.3. Die betreffenden Einrichtungen verwenden – soweit durchführbar – modernste …
------+11.6.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Authentifizierungsverfahren und -techniken in …
---+11.7. Multifaktor-Authentifizierung
------+11.7.1. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Nutzer – soweit angemessen – durch …
------+11.7.2. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Stärke der Authentifizierung für …
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11. Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)
11. Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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