+11. Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)
---+11.1. Konzept für die Zugriffskontrolle
------+11.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …
------+11.1.2. Die in Nummer 11.1.1. genannten Konzepte müssen a) für den Zugang von Personen …
------+11.1.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Konzepte in geplanten Zeitabständen sowie bei …
---+11.2. Management von Zugangs- und Zugriffsrechten
------+11.2.1. Die betreffenden Einrichtungen gewähren, ändern, löschen und dokumentieren Zugangs- und …
------+11.2.2. Die betreffenden Einrichtungen a) gewähren und entziehen Zugangs- und Zugriffsrechte auf …
------+11.2.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Zugangs- und Zugriffsrechte in geplanten …
---+11.3. Privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten
------+11.3.1. Die betreffenden Einrichtungen halten sich an Grundsätze für das Management von …
------+11.3.2. Mit den in Nummer 11.3.1 genannten Konzepten a) müssen starke Verfahren zur …
------+11.3.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Zugangs- und Zugriffsrechte für privilegierte …
---+11.4. Systemverwaltungssysteme
------+11.4.1. Die betreffenden Einrichtungen beschränken und kontrollieren die Nutzung von …
------+11.4.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) Systemverwaltungssysteme …
---+11.5. Identifizierung
------+11.5.1. Die betreffenden Einrichtungen verwalten den gesamten Lebenszyklus der Identitäten …
------+11.5.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) eindeutige Kennungen für die …
------+11.5.3. Die betreffenden Einrichtungen genehmigen Kennungen, die mehreren Personen zugewiesen …
------+11.5.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen regelmäßig die Kennungen der Netz- und …
---+11.6. Authentifizierung
------+11.6.1. Die betreffenden Einrichtungen verwenden sichere Authentifizierungsverfahren und -techniken …
------+11.6.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) sicherstellen, dass die Stärke …
------+11.6.3. Die betreffenden Einrichtungen verwenden – soweit durchführbar – modernste …
------+11.6.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Authentifizierungsverfahren und -techniken in …
---+11.7. Multifaktor-Authentifizierung
------+11.7.1. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Nutzer – soweit angemessen – durch …
------+11.7.2. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Stärke der Authentifizierung für …

11. Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)

11.   Zugriffskontrolle (Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben i und j der Richtlinie (EU) 2022/2555)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
11.1. Konzept für die Zugriffskontrolle

11.1.   Konzept für die Zugriffskontrolle

11.2. Management von Zugangs- und Zugriffsrechten

11.2.   Management von Zugangs- und Zugriffsrechten

11.3. Privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten

11.3.   Privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten

11.4. Systemverwaltungssysteme

11.4.   Systemverwaltungssysteme

11.5. Identifizierung

11.5.   Identifizierung

11.6. Authentifizierung

11.6.   Authentifizierung

11.7. Multifaktor-Authentifizierung

11.7.   Multifaktor-Authentifizierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
is related to 11. Access control