+ANHANG VIa

ANHANG VIa

ANHANG VIa


BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN

Detergens

Begrenzungen

Datum, ab dem die Begrenzung gilt

1.  Für den Verbraucher bestimmte Waschmittel

Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,5 Gramm oder mehr in der empfohlenen Menge für den Hauptwaschgang für eine normale Waschmaschinenfüllung gemäß Anhang VII Abschnitt B bei hartem Wasserhärtegrad

— für „normal verschmutzte“ Textilien bei Vollwaschmitteln;

— für „leicht verschmutzte“ Textilien bei Feinwaschmitteln.

30. Juni 2013

2.  Für den Verbraucher bestimmte Maschinengeschirrspülmittel

Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr in der Standarddosierung gemäß Anhang VII Teil B.

1. Januar 2017

▼M1

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung