+Artikel 16 Datenqualitätsprüfungen

Artikel 16 Datenqualitätsprüfungen

Artikel 16

Datenqualitätsprüfungen

Die NCAs überwachen und prüfen die Qualität und die Zuverlässigkeit der an die EZB zu übermittelnden Angaben. Hierbei haben die NCAs die in den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses (EU) 2023/1681 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/18) ( 3 ) enthaltenen Vorgaben für Datenqualitätsprüfungen und qualitätsbezogene Informationen zu erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung