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(1)   Das Leitungsorgan überprüft die Leitlinie mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie erforderlichenfalls. Die an der Leitlinie vorgenommenen Änderungen werden zeitnah und sobald dies im Rahmen der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen möglich ist umgesetzt. Das Finanzunternehmen dokumentiert den geplanten zeitlichen Ablauf der Umsetzung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung