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(4)   Unbeschadet der letztlichen Verantwortung des Finanzunternehmens für die wirksame Beaufsichtigung der einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen wird in der Leitlinie vorgeschrieben, dass der IKT-Drittdienstleister laut der Bewertung über ausreichende Ressourcen verfügen muss, um sicherzustellen, dass das Finanzunternehmen alle seine rechtlichen und regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen bereitgestellten IKT-Dienstleistungen erfüllt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung