+Artikel 4 b)

Artikel 4 b)

die Planung vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich der Risikobewertung, des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach den Artikeln 5 und 6 und des Genehmigungsverfahrens für neue oder wesentliche Änderungen vertraglicher Vereinbarungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 4;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung