+Artikel 4 b)
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Artikel 4 b)
die Planung vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich der Risikobewertung, des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach den Artikeln 5 und 6 und des Genehmigungsverfahrens für neue oder wesentliche Änderungen vertraglicher Vereinbarungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 4;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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