+Artikel 8 1

Artikel 8 1

(1)   In der Leitlinie wird festgelegt, dass die einschlägige vertragliche Vereinbarung schriftlich abzufassen ist und alle in Artikel 30 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Elemente enthalten muss. Die Leitlinie umfasst auch Elemente mit Blick auf die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Anforderungen sowie gegebenenfalls andere einschlägige Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung