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Entsprechend der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I gilt für das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik der in Anhang III festgelegte Anwendungsbereich der Bestimmungen der Beitrittsakte von 1985 im Bereich des Kapitalverkehrs.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung