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Artikel 11 6

(6)   Der Compliance-Manager erstattet dem Leitungsorgan regelmäßig Bericht über die Umsetzung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten. Insbesondere legt der Compliance-Manager dem Leitungsorgan jährlich oder gegebenenfalls in kürzeren Abständen einen Bericht über die Umsetzung der vom Geldwäschebeauftragten erstellten internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten vor und hält es über das Ergebnis aller etwaigen Prüfungen auf dem Laufenden. Der Compliance-Manager trifft die notwendigen Maßnahmen, um alle festgestellten Mängel zeitnah zu beheben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung