+Artikel 28 2

Artikel 28 2

(2)   Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Anforderungen und Maßnahmen stützen sich auf folgende Kriterien:

a)

das mit der erbrachten Leistung verbundene Risiko,

b)

die mit Kundenkategorien verbundenen Risiken;

c)

die Art, den Betrag und die Häufigkeit der Transaktion;

d)

die Kanäle, die für die Geschäftsbeziehung oder die gelegentliche Transaktion genutzt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung