+Artikel 34 7

Artikel 34 7

(7)   Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 85 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, wenn sie zusätzliche Fälle mit erhöhtem Risiko gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels, die sich auf die Union als Ganzes auswirken, und verstärkte Sorgfaltspflichten ermittelt, die Verpflichtete in diesen Fällen unter Berücksichtigung der Mitteilungen der Mitgliedstaaten gemäß Absatz 6 Unterabsatz 1 des vorliegenden Artikels anwenden müssen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung