+Artikel 58 1

Artikel 58 1

(1)   Die wirtschaftlichen Eigentümer von Express Trusts sind alle nachstehend genannten natürlichen Personen:

a)

die Settlor,

b)

die Trustees,

c)

die Protektoren, sofern vorhanden,

d)

die Begünstigten, es sei denn, Artikel 59 oder 60 findet Anwendung,

e)

jede sonstige natürliche Person, die den Express Trust durch direkte oder indirekte Beteiligung oder anderweitig, auch über eine Kontroll- oder Beteiligungskette, letztlich kontrolliert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung