+Artikel 63 5

Artikel 63 5

(5)   Juristische Personen stellen den zuständigen Behörden die nach diesem Artikel eingeholten Angaben auf Verlangen umgehend zur Verfügung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung