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+Artikel 76 3 |
Artikel 76 3(3) Die Verpflichteten können personenbezogene Daten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeiten, sofern sie die in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Bedingungen erfüllen und
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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