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Artikel 10 (10)Die Streitbeilegungsstellen erstellen und veröffentlichen jährliche Tätigkeitsberichte. Diese Jahresberichte müssen insbesondere die folgenden allgemeinen Angaben umfassen:
a)
eine Zusammenstellung der Ergebnisse von Streitigkeiten;
b)
den durchschnittlichen Zeitaufwand für die Lösung von Streitigkeiten;
c)
die häufigsten Gründe für Streitigkeiten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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