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+Artikel 1 4 |
Artikel 1 4(4) In Bezug auf den Wert oder die Anzahl der von dem Vorfall betroffenen Transaktionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 berücksichtigt das Finanzunternehmen alle betroffenen Transaktionen über einen Geldbetrag, sofern mindestens ein Teil der Transaktion in der Union durchgeführt wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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