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(3)   Die Finanzunternehmen berechnen die Höhe der Kosten und Verluste auf der Grundlage der zum Meldezeitpunkt verfügbaren Daten. Kann die tatsächliche Höhe der Kosten und Verluste nicht bestimmt werden, so schätzen die Finanzunternehmen die entsprechenden Beträge.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung