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(2)   Gehört der IKT-Drittdienstleister zu einer Gruppe, so werden die in Absatz 1 genannten Informationen in Bezug auf die von der Gruppe als Ganzes erbrachten IKT-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung