+Artikel 6 c)
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Artikel 6 c)
der IKT-Drittdienstleister hat eine IKT-Dienstleistung, die eine kritische oder wichtige Funktion oder einen wesentlichen Teil davon unterstützt, als Unterauftrag vergeben, obwohl eine derartige Unterauftragsvergabe im Vertrag zwischen dem Finanzunternehmen und dem IKT-Drittdienstleister nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|