+Artikel 2 (3)

Artikel 2 (3)

Erfüllen mehrere Finanzunternehmen, die derselben Gruppe angehören und IKT-Systeme gemeinsam nutzen, oder mehrere Finanzunternehmen, die denselben gruppeninternen IKT-Dienstleister in Anspruch nehmen, die in Absatz 2 genannten Kriterien, so entscheiden die für diese Finanzunternehmen zuständigen TLPT-Behörden gemäß Artikel 16 Absatz 2, ob die Pflicht zur Durchführung von TLPT auf Einzelbasis für diese Finanzunternehmen relevant ist.

Unterscheidet sich die für das Mutterunternehmen einer in Unterabsatz 1 genannten Gruppe von Finanzunternehmen zuständige TLPT-Behörde von den für die Finanzunternehmen der Gruppe zuständigen TLPT-Behörden, so wird diese Behörde von den TLPT-Behörden, die für die zu dieser Gruppe gehörenden Finanzunternehmen zuständig sind, zu der Frage konsultiert, ob TLPT auf Einzelbasis durchgeführt werden sollten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung